Außengastronomie kann in NRW zu Pfingsten in jeder zweiten Region öffnen

| Politik Politik

Zum Start des Pfingstwochenendes können in gut der Hälfte der Regionen von Nordrhein-Westfalen die Außengastronomie sowie Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze unter Auflagen öffnen. Wie aus der jüngsten Allgemeinverfügung des Landes NRW von Mittwoch hervorgeht, können diese Lockerungen ab Donnerstag auch im Kreis Euskirchen umgesetzt werden. Ab Freitag sind diese Öffnungsschritte gleich in 13 weiteren Kreisen und kreisfreien Städten des Landes möglich, darunter auch in der Landeshauptstadt.

Im Detail sind das ab Freitag Bottrop, der Kreis Düren, Düsseldorf, Essen, die Kreise Heinsberg und Herford, Herne, der Hochsauerlandkreis, der Kreis Lippe, Mönchengladbach, Oberhausen, Recklinghausen und der Rheinisch-Bergische-Kreis. Für sie gilt die bundesweite Notbremse gegen die Ausbreitung des Coronavirus nicht mehr, da in diesen Regionen die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen schon stabil unter der Marke 100 liegt.

Damit sind zum Start des Pfingstwochenendes in insgesamt 27 Kreisen und kreisfreien Städten von NRW die Öffnungsschritte in der Gastronomie und bei der Beherbergung möglich. Das ist bisher in 13 Kreisen und kreisfreien Städten der Fall. Davon ist in zehn Regionen die bundesweite Corona-Notbremse weggefallen. Zuerst war das im Kreis Soest, dem Rhein-Sieg-Kreis, der Stadt Mülheim an der Ruhr und dem Kreis Viersen der Fall. Den Anfang bei den Lockerungen machten am Samstag auch die Stadt Münster sowie die Kreise Höxter und Coesfeld, in denen die bundesweite Notbremse gar nicht erst gegriffen hatte.

Laut der seit dem 15. Mai geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes sind eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie wieder erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stabil unter 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner liegt. Zugang haben dabei nur Getestete, Geimpfte und Genesene. Für private Gäste dürfen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze unter Auflagen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 öffnen. Die Erlaubnis ist dabei allerdings auf maximal 60 Prozent der Hotelkapazität begrenzt.

Münster ist die erste Großstadt im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen, in der auch die Innengastronomie wieder öffnen darf. Das NRW-Gesundheitsministerium veröffentlichte am Mittwochabend eine weitere Allgemeinverfügung, in der Münster als einzige kreisfreie Stadt aufgeführt ist. Dabei geht es um Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen wegen stabiler Werte unterhalb der Schwelle von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage. Sie gelten demnach in Münster ab diesem Freitag.

Nach einer Übersicht des NRW-Gesundheitsministeriums ist dann der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich mit einem negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig. Dabei gelten Abstandsregeln. Auch der Betrieb von Kantinen und Mensen ist bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter der Marke von 50 nach der Feststellung dieser Entwicklung durch das Land NRW zulässig. Für die Hotels fallen demnach die Kapazitätsbegrenzungen weg.

Münster geht davon aus, dass es am Pfingstwochenende wegen vieler Gäste erneut voll werden könnte in der Innenstadt. «Die Stadt Münster appelliert an alle Besucher und Gäste, die geltende Maskenpflicht und die Abstandsregel von 1,50 Meter einzuhalten», sagte eine Sprecherin der Stadt. Innenstadt und Außengastronomie seien schon am vergangenen Samstag trotz schlechten Wetters stark besucht gewesen. «Die Menschen haben sich nach unserem Eindruck diszipliniert verhalten.» In weiten Teilen der Innenstadt gelte draußen eine Maskenpflicht.

Mönchengladbach befürchtet durch die Öffnung der Außengastronomie unter den Auflagen ab Freitag keinen übermäßigen Ansturm. Weder die Wetterprognosen noch die strengen Auflagen der Verordnung würden zu solchen Befürchtungen Anlass geben, sagte ein Sprecher der Stadt und betonte: «Wir freuen uns über jeden Gastronomiebetrieb, der trotz der kurzen Vorlaufzeit seinen Gästen ein Angebot machen kann.»  (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß. 

Mehr Transparenz auf der Speisekarte – oder mehr Bürokratie in der Küche? Die geplante Tierhaltungskennzeichnung spaltet die Branche. Zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Realität geht es um mehr als nur ein Label. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz ist gegen die Einführung einer Bettensteuer. Der Verband plädiert dagegen für einen zweckgebundenen Gästebeitrag.

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

Caroline von Kretschmann äußert sich zur Entlastungsprämie und nennt eine Beispielrechnung: Für die Auszahlung an alle Mitarbeiter wären 3,3 Millionen Euro zusätzlicher Umsatz erforderlich. Auch der DEHOGA Hessen kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.

Sollten Steueraufschläge für Cola und Limo kommen, um Anreize für gesündere Ernährung zu setzen? Die Gesundheitsministerin ist dafür. Doch das letzte Wort in der Regierung ist noch nicht gesprochen.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Kennzeichnung der Tierhaltung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.