2G- oder 3G-plus: Neue Corona-Regeln für Hotels und Restaurants in Thüringen

| Politik Politik

Thüringens neue Corona-Verordnung sieht vor, dass künftig nicht nur beim Besuch von Veranstaltungen, sondern auch für den von Gaststätten und Hotels die 2G- oder 3G-plus-Regeln gelten sollen. Das sogenannte Optionsmodell, bei dem Veranstalter und Gastronomen zwischen den beiden Varianten wählen können, werde damit erweitert, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage. Die Erweiterung sei zudem für religiöse Zusammenkünfte vorgesehen. Das Ministerium will an diesem Freitag überarbeitete Corona-Regeln veröffentlichen, die von Samstag an im Freistaat gelten.

2G bedeutet, dass der Zutritt nur Geimpften und Genesenen gewährt wird. Im Gegenzug kann dann auf Infektionsschutzregeln wie das Tragen einer Maske oder Abstandsregeln verzichtet werden. Beim 3G-plus-Modell erhalten Geimpfte und Genese Zutritt sowie Menschen, die einen negativen PCR-Test oder einen ähnlichen Test vorweisen können. Ein gewöhnlicher Antigen-Schnelltest reicht nicht.

Zudem soll die einfache 3G-Regel künftig auch bei regionalen Warnstufen für Beschäftigte mit Kundenkontakt in bestimmten Bereichen wie der Gastronomie gelten. Diese Arbeitnehmer müssten sich danach zweimal wöchentlich testen lassen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Bei einer 3G-Regelung reicht ein Nachweis mit einem Antigen-Schnelltest aus.

Neben der Corona-Verordnung mit landesweiten Regeln soll auch ein neuer sogenannter Eindämmungserlass veröffentlicht werden, der den Rahmen für die einzelnen Warnstufen in den Regionen setzt.

Darin sei vorgesehen, dass die Einhaltung des 2G- oder alternativ des 3G-plus-Modells ab regionaler Warnstufe 3 von den Kreisen und kreisfreien Städten künftig in bestimmten Bereichen vorgeschrieben werden soll. Das gelte für Veranstaltungen einschließlich Ausstellungen, Messen sowie Spezial- und Jahrmärkten sowie Sportveranstaltungen. Zudem träfe das auf Kulturveranstaltungen wie Lesungen, Theater-, Kino-, Opern- oder Konzertaufführungen zu sowie auf Diskotheken und Tanzveranstaltungen. Auch Reisebusveranstaltungen fielen unter diesen Passus, sagte ein Ministeriumssprecher.

Für Kinder und Erwachsene, die sich nicht impfen lassen können, gebe es Ausnahmen. In diesen Fällen reiche sowohl bei 2G als auch bei 3G plus ein Schnelltest. Zudem könnten die Kommunen nach Ministeriumsangaben ab Warnstufe 2 in ihren Gebieten entscheiden, ob sie 2G oder 3G plus verbindlich einforderten. Kreise und kreisfreie Städte erlassen je nach Warnstufe eigene Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Infektionsgefahr, die derzeit immer wieder angepasst werden.

Thüringen ist derzeit erneut das am stärksten von der Pandemie betroffene Bundesland. In fast allen Regionen gilt derzeit mindestens die Warnstufe 2. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.