Bundesregierung verpasst Frist für neue Gehaltsregeln

| Politik Politik

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verstreichen lassen. Die Richtlinie hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums solle das entsprechende Gesetz nun erst Anfang 2027 in Kraft treten. Berichtspflichten für Unternehmen sowie der individuelle Auskunftsanspruch von Beschäftigten seien nach derzeitiger Planung erstmals ab Juni 2028 vorgesehen.

Der DEHOGA begrüßt die Verschiebung. Der Verband verweist darauf, dass die Umsetzung der Richtlinie zusätzliche bürokratische Anforderungen mit sich bringe, die zunächst unabhängig von der Größe eines Betriebs entstünden.

Richtlinie bringt umfangreiche neue Pflichten für Arbeitgeber mit sich

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verfolgt das Ziel, geschlechtsneutrale Vergütungssysteme zu fördern. Künftig sollen Arbeitgeber bereits in Stellenanzeigen Gehaltsspannen oder konkrete Einstiegsgehälter nennen. Zudem müssten Vergütungsunterschiede anhand objektiver und geschlechtsneutraler Kriterien nachvollziehbar dokumentiert werden. Beschäftigte erhielten einen Anspruch auf Informationen über durchschnittliche Vergütungen vergleichbarer Tätigkeiten des jeweils anderen Geschlechts. Darüber hinaus seien Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig über diese Rechte zu informieren.

Für Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten sehe die Richtlinie zusätzlich regelmäßige Entgeltberichte vor. Diese sollen unter anderem Angaben zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke, zu Bonuszahlungen sowie zu Gleichstellungsmaßnahmen enthalten. Im Streitfall liege die Beweislast künftig beim Arbeitgeber, der sachliche Gründe für mögliche Gehaltsunterschiede nachweisen müsse.

Juristen sehen bereits heute mögliche Auswirkungen auf die Praxis

Auch ohne nationales Umsetzungsgesetz kann die Richtlinie bereits Auswirkungen entfalten. In der rechtlichen Bewertung wird darauf verwiesen, dass sich Arbeitnehmer schon heute unmittelbar auf den unionsrechtlichen Grundsatz des gleichen Entgelts nach Artikel 157 AEUV berufen könnten. Zudem seien Gerichte nach Ablauf der Umsetzungsfrist gehalten, bestehendes deutsches Recht möglichst richtlinienkonform auszulegen.

Als besonders wahrscheinlich gilt dies nach der juristischen Einschätzung für transparente Vergütungssysteme sowie für den Auskunftsanspruch von Beschäftigten. Weniger wahrscheinlich sei dagegen eine unmittelbare Anwendung der neuen Berichtspflichten oder möglicher Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte, da diese erst durch nationale Gesetze konkret ausgestaltet werden müssten.

Unternehmen sollen verbleibende Zeit für Vorbereitungen nutzen

Unabhängig von der verschobenen Umsetzung wird Arbeitgebern empfohlen, ihre Vergütungssysteme bereits jetzt zu überprüfen. Dazu gehörten die Vereinheitlichung der Entgeltdaten, die Überarbeitung von Stellenbewertungen sowie die Dokumentation objektiver Vergütungskriterien. Ebenso werde empfohlen, Gehaltsspannen für Stellenausschreibungen festzulegen, Auskunftsverfahren vorzubereiten und Personalverantwortliche entsprechend zu schulen.

Darüber hinaus könne es sinnvoll sein, interne Entgeltberichte vorzubereiten, Verantwortlichkeiten festzulegen und den Austausch mit Betriebsräten frühzeitig zu suchen. Nach der Einschätzung der Verfasser entstehe trotz der verzögerten Umsetzung kein rechtsfreier Raum, da europarechtliche Vorgaben bereits jetzt Einfluss auf die Auslegung des deutschen Arbeitsrechts haben könnten.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.