2G-Option: Niedersachsen weitet Freiheiten für Geimpfte und Genesene aus

| Politik Politik

Gastronomen, Kulturbetriebe und Veranstalter in Niedersachsen dürfen ihren Zutritt künftig auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränken - dann entfallen Maskenpflicht und Abstandsregeln. Für Ungeimpfte wird das Leben aufwendiger. Von Mittwoch an gelten neue Regeln.

Die sogenannte 2G-Regel in der Corona-Pandemie wird in Niedersachsen künftig in vielen Bereichen angewendet werden können - etwa in der Gastronomie, bei Kultur- oder Sportveranstaltungen. Betreiber und Veranstalter, die sich dazu entscheiden, nur noch Geimpften und Genesenen (2G) Zutritt zu gewähren, sind in ihren Betrieben und Einrichtungen von der Durchsetzung der Maskenpflicht und Abstandsregeln befreit. Eine entsprechende Änderungsverordnung tritt am Mittwoch in Kraft und gilt bis zum 10. November, wie die Landesregierung am Dienstag ankündigte.

Die Freiheiten für Geimpfte und Genesene werden damit ausgeweitet. Für Ungeimpfte wird das Leben hingegen aufwendiger, ein negativer Corona-Test reicht für den Zutritt zu bestimmten Bereichen dann nicht mehr aus. Wie Claudia Schröder vom Corona-Krisenstab der Landesregierung mitteilte, dürfen aber Menschen, denen aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird, nicht ausgeschlossen werden. Sie können ein medizinisches Attest vorlegen.

Auch Menschen bis 18 Jahre sollen ohne Impfung oder Genesung Zutritt bekommen, da sie sich üblicherweise regelmäßig vor dem Schulbesuch testen. Kinder, die jünger als zwölf Jahre sind, können sich noch nicht impfen lassen.

Für die Bewertung der Corona-Lage in Niedersachsen wird künftig die Hospitalisierung als neuer Leitindikator herangezogen. Sie bestimmt sich nach der landesweiten Zahl der Einweisungen von Covid-19 Erkrankten je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, wie Schröder erläuterte.

«Wir möchten, dass das Leben für diejenigen Menschen, die sich bereits haben impfen lassen, so unkompliziert und so wenig beeinträchtigt wie möglich weitergehen kann», sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen. Es gebe weiterhin eine Alternative, aber die sei unbequem und mühsam.

Eine Warnstufe wird künftig erreicht, wenn der neue Leitindikator und mindestens einer der beiden anderen bereits bekannten Indikatoren (Neuinfizierte und Intensivbetten) die in der Verordnung definierten Schwellenwerte überschreiten. Der Indikator Neuinfizierte richtet sich für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt nach der Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Der Indikator Intensivbetten meint den landesweiten prozentualen Anteil der von Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten an der gesamten Intensivbettenkapazität.

Ausgerufen werden die Warnstufen künftig vom Land, wenn die Indikatoren Hospitalisierung und Intensivbetten die kritischen Werte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten. Wenn hingegen die Indikatoren Hospitalisierung und Neuinfizierte die Schwellenwerte überschreiten, rufen Landkreise oder kreisfreie Städte die Warnstufen aus. Hintergrund ist, dass die Werte Hospitalisierung und Intensivbetten landesweit erhoben werden, während sich die Sieben-Tages-Inzidenz bei den Neuinfizierten auf den Wert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bezieht.

In der neuen Verordnung wird auch ausformuliert, was bei den Warnstufen zwei und drei passiert. Unterschiede gibt es beispielsweise bei größeren Veranstaltungen ab 1000 Besuchern: Während bei der ersten Warnstufe 3G möglich ist und dann ein negativer Corona-Schnelltest als Nachweis reicht, wird bei der zweiten Warnstufe ein negativer PCR-Test verlangt. Ab der dritten Warnstufe sind Veranstalter drinnen zu 2G verpflichtet, draußen braucht es einen negativen PCR-Testnachweis.

Neu ist auch, dass Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klassen in Niedersachsen künftig keine Schutzmaske mehr im Unterricht tragen müssen. Das gilt ebenfalls bereits von Mittwoch an. Seit Beginn des neuen Schuljahres Anfang September mussten alle Schülerinnen und Schüler im Bundesland eine Maske anlegen - auch während des Unterrichts.

Kritik zur Verordnungsänderung gab es von dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Stefan Birkner. Mal wieder habe es die Landesregierung nicht geschafft, eine leicht lesbare und verständliche Verordnung zu veröffentlichen. Die 2G-Regelungen erweckten zudem den Eindruck, dass die Landesregierung Ungeimpfte «mit mehr und mehr Druck zu einer Impfung bewegen will, statt die ungeimpften Gruppen über die Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs ernsthaft aufzuklären und auf diesem Weg zu motivieren.»


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mecklenburg-Vorpommern hält an seiner Forderung fest, den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent zu senken. Bei einer Debatte im Landtag kam es zuvor zu gegenseitigen Schuldzuweisungen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband wendet sich in einer Mitteilung gegen jedwede Positionen und Aktivitäten, die sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Das Gastgewerbe in Deutschland stehe für Gastfreundschaft, Toleranz und Vielfalt.

Der Bundestag hat die Gesetze zur Verbesserung der Rückführung von Geflüchteten und zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Darin enthalten sind auch einige Regelungen, die die Beschäftigungsmöglichkeiten von bereits in Deutschland lebenden Geflüchteten mit Bleibeperspektive erleichtern.

Die Lokführergewerkschaft GDL hat die Beschäftigten der Deutschen Bahn zum nächsten Streik aufgerufen. Dieser werde im Personenverkehr am frühen Mittwochmorgen um 2.00 Uhr beginnen und bis Montag kommender Woche, 18.00 Uhr andauern, teilte die Gewerkschaft in der Nacht zu Montag mit.

Gegen lebhafte Debatten im Bundestag hat niemand etwas einzuwenden - gegen ungebührliches Verhalten schon. Dann setzt es vom Präsidium einen Ordnungsruf. Das geschieht derzeit ziemlich oft. Mehr als die Hälfte aller Ordnungsrufe entfiel im vergangenen Jahr auf nur eine Partei.

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen sich für den Erhalt des von der Schließung bedrohten Musikclubs Molotow im Hamburger Stadtteil St. Pauli einsetzen. Hintergrund ist die Kündigung des Mietvertrags, weil an der Stelle in St. Pauli ein Hotel entstehen soll.

Weniger Zucker, Fett und Salz beim Essen vor allem für Kinder, mehr Bio und Regionales beim Mittagstisch in der Kantine: Das Bundeskabinett beschloss dazu jetzt eine Strategie​​​​​​​ mit Zielen und Maßnahmen. Eine wichtige Rolle sollen Kantinen und Mensen in Unternehmen und anderen Einrichtungen spielen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will den Kampf gegen den Arbeitskräftemangel in Deutschland intensivieren. Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung die Möglichkeit eines Rechtsanspruchs auf flexibles Arbeiten für Beschäftigte prüfen solle, wie aus dem Entwurf des neuen Jahreswirtschaftsberichts hervorgeht.

Die Arbeitgeber in Deutschland lehnen einen Rechtsanspruch auf Homeoffice ab. In der Regel werde diese Frage im guten Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt. Ein Gesetz brauche es nicht, so Steffen Kampeter.

Bekommen Kinder ihr Mittagessen in Kita oder Schule künftig vom Staat bezahlt? Ein Bürgerrat fordert genau das. Rot-Grün in Niedersachsen findet den Vorschlag gut, bremst aber trotzdem die Erwartungen.