2G-Regel in Baden-Württemberg bei hoher Hospitalisierungsrate

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Von Montag an drohen ungeimpften Erwachsenen neue Corona-Einschränkungen in Baden-Württemberg. Das Land hat sich in seinem Entwurf für eine Corona-Verordnung auf neue Grenzwerte festgelegt, ab denen diese Beschränkungen gelten sollen. Dies betrifft auch die Gastronomie

Wie Agenturen aus Regierungskreisen erfuhr, soll eine erste Warnstufe gelten, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind. Werden diese Werte überschritten, sollen Ungeimpfte nur noch mit einem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen haben.

Das Land will die Alarmstufe auslösen, wenn 390 Covid-Patientinnen oder Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. Dann soll im Südwesten die 2G-Regel gelten.

Das würde bedeuten, dass nur noch Geimpfte oder Genesene etwa Restaurants besuchen dürften. Im Moment gilt die 3G-Regel. Danach stehen bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens neben den Geimpften und Genesenen auch den negativ Getesteten offen. Die geplante neue Corona-Verordnung wird zurzeit noch zwischen den Ministerien abgestimmt, die Warnstufen sind dem Vernehmen nach aber fix. Die Verordnung soll voraussichtlich Ende der Woche verkündet werden und am 13. September in Kraft treten.

Derzeit liegen 174 Covid-Patienten auf den Intensivstationen des Landes. Der Hospitalisierungsindex liegt bei etwas über 2. Vor allem wegen der Reiserückkehrer aus dem Ausland rechnet das Land mit steigenden Inzidenzen und deutlich mehr Intensivpatienten, wenn die Schulferien an diesem Wochenende enden. Nach einer Prognose des Landesgesundheitsamts könnte in gut einer Woche der Grenzwert von 250 belegten Intensivbetten überschritten werden. Die Marke 300 könnte am 20. September erreicht sein. (dpa)


 

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