5 Prozent mehr Lohn für Beschäftigte im Gastgewerbe in Baden-Württemberg

| Politik Politik

Der DEHOGA Baden-Württemberg und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben sich darauf geeinigt, die Tariflöhne und -gehälter vom 1. Januar 2022 an durchgängig um 5 Prozent anzuheben, um einen Inflationsausgleich für die Mitarbeitenden zu gewährleisten. Die Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls.

Die Vereinbarung der Tarifpartner gilt zunächst für drei Monate. Im Laufe des 1. Quartals 2022 soll ein neuer Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Branche erarbeitet werden, der nicht nur die Vorgabe eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 12 Euro berücksichtigt, sondern auch eine neue, modernisierte Tarifstruktur beinhaltet.

5 Prozent mehr Lohn im Gastgewerbe in Baden-Württemberg

„Die kurzfristige Lohnerhöhung in Höhe von 5 Prozent ist ein positives Signal an unsere Beschäftigten“, erklärt DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. Trotz der aktuell extrem schwierigen Wirtschaftslage der Betriebe gelte es, „den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die gemeinsam mit uns durch diese schwere Krise gehen, unsere Wertschätzung und Anerkennung auszudrücken“, betont der Verbandsvorsitzende. Die Erhöhung der Löhne und Gehälter um 5 % soll im bisherigen Tarifvertragssystem für alle Tarifpositionen zum 1.01.2022 wirksam werden.

Engelhardt betont, dass man mit der Vereinbarung an die Belastungsgrenze der von der Krise gebeutelten Unternehmen gegangen sei. „Jeder Euro Kostenbelastung tut aktuell richtig weh, trotzdem wollen wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Branche einen Ausgleich für die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten bieten.“

Ausbildungsvergütungen werden überproportional angepasst

Die Sozialpartner haben außerdem vereinbart, die Ausbildungsvergütungen überproportional anzupassen. Sie betragen zukünftig im 1. Ausbildungsjahr 800 Euro brutto pro Monat, im 2. Ausbildungsjahr 900 Euro brutto und ab dem 3. Ausbildungsjahr 1.000 Euro brutto.

Die jetzt getroffene Vereinbarung ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem modernisierten Lohn- und Gehaltstarifvertrag, der sich von nicht mehr zeitgemäßen Tarifpositionen mit teilweise nicht mehr existierenden Berufen löst (z. B. „Kaltmamsell“) und besser zur aktuellen Arbeitswelt in Gastronomie und Hotellerie passt. Ein solcher Vertrag soll während des 1. Quartals 2022 erarbeitet werden.

Das zweistufige Vorgehen der Tarifpartner ist auch durch den krisenbedingten Stillstand der Tarifarbeit begründet. DEHOGA-Vorsitzender Fritz Engelhardt dazu: „Der bisherige Lohn- und Gehaltstarifvertrag galt seit dem 31.12.2019 nur noch in Nachwirkung. Mit der kurzfristigen, linearen Anhebung um 5 Prozent schaffen wir einen Ausgleich für die Jahre 2020 und 2021. Ein modernisierter Tarifvertrag, der auch die angekündigte Mindestlohn-Erhöhung auf 12 Euro berücksichtigt, soll dann spätestens zum 2. Quartal 2022 kommen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Land Bremen soll es auf Einweggeschirr eine Steuer geben. Aber die geplante Einführung zum 1. Januar muss verschoben werden - zunächst sollen die Träger öffentlicher Belange gehört werden.

Die Gewerkschaft NGG hat ihre Empfehlungen für die Tarifverhandlungen 2026 veröffentlicht und fordert Entgeltsteigerungen von 4 bis 6 Prozent sowie konkrete Verbesserungen für Auszubildende.

Wie der AfD begegnen? Der Verband der Familienunternehmer will sich für Gespräche mit der AfD öffnen. Das sorgt für scharfe Diskussionen in Politik und Wirtschaft. Caroline von Kretschmann, Inhaberin des Luxushotels Europäischer Hof in Heidelberg, die im Präsidium der Familienunternehmer sitzt, bezieht deutlich Stellung – auch klar abweichend von der Verbandslinie.

Der Stadtrat von Kaiserslautern hat mehrheitlich die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer abgelehnt. Die Steuer sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2026 auf Gästeübernachtungen erhoben werden.

Schleswig-Holsteins Gastronomie kämpft laut dem FDP-Fraktionschef mit steigenden Kosten. Er hofft auf Entlastungen durch weniger Bürokratie und niedrigere Mehrwertsteuer und fordert ein klares Signal.

Der Hotelverband Deutschland und der Handelsverband Deutschland warnen vor den Folgen einer geplanten EU-Regulierung, die das bedingungslose Rückerstattungsrecht auf händler-initiierte Kartenzahlungen ausweiten könnte.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Neufassung des Landesgaststättengesetzes beschlossen. Die Reform tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und führt zu grundlegenden Vereinfachungen für Gastgewerbebetriebe in Baden-Württemberg.

Das Verbot der Bettensteuer in Bayern bleibt bestehen. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Die Staatsregierung freut sich - aber der Streit könnte bald an anderer Stelle weitergehen.

Weniger als jede zweite in Deutschland verkaufte Weinflasche stammt aus heimischer Produktion. Wie kann hiesiger Wein mehr ins Rampenlicht gerückt werden? Ein Treffen im Kloster Eberbach soll helfen.

Die Dorfkneipen in Brandenburg sollten nach Ansicht von Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) angesichts existenzieller Probleme unterstützt werden - doch wann ist offen. Die CDU-Opposition dringt hingegen auf schnelle Hilfe.