Bier oder Wein ab 14? Prien will begleitetes Trinken verbieten

| Politik Politik

Wein, Bier oder Sekt ab 14 Jahren unter Aufsicht der Eltern - das soll in Deutschland bald der Vergangenheit angehören. Jugendministerin Karin Prien (CDU) plant ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens in einem Gesetz zum Umbau der Kinder- und Jugendhilfe. Der Entwurf, über den zunächst «Politico» berichtete, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Jugendliche dürfen regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer sorgeberechtigten Person ist der Konsum dieser Getränke schon ab 14 Jahren erlaubt, auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit. Die Regelung stammt aus dem Jahr 1952. Wegen der Suchtgefahren hatten sich die Gesundheitsminister schon vergangenes Jahr für ein Verbot ausgesprochen. 

Jetzt packt Prien dies in ihren Gesetzentwurf zur Kinder- und Jugendhilfe. Die jetzige Regel «schwächt den Schutz junger Menschen vor der Gefahr missbräuchlichen Alkoholkonsums und steht damit in Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung einer besseren Suchtprävention», heißt es darin. Und weiter: «Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer sorgeberechtigten Person erlaubt, wird gestrichen.»

Der sogenannte Referentenentwurf wird nun zunächst mit Experten aus Verbänden erörtert. Anschließend müsste er noch im Kabinett, im Bundestag und im Bundesrat gebilligt werden. Wann er in Kraft treten kann, ist offen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.

Der Schweizer Nationalrat hat eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2035 abgelehnt. HotellerieSuisse kritisiert die Entscheidung. Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Marmelade kehrt zurück, Honig wird transparent: Die reformierten EU-Frühstücksrichtlinien bringen ab Juni 2026 neue Kennzeichnungspflichten auf das Buffet. Warum die strengeren Herkunftsangaben beim Honig den Einkauf verändern und neue Chancen für regionale Frühstückskonzepte bieten.

Der Deutsche Tourismusverband fordert anlässlich einer Bundestagsanhörung eine langfristige Absicherung der Finanzierung für die touristische Infrastruktur: Nur mit verlässlichen Förderinstrumenten könnten die Ziele der Nationalen Tourismusstrategie realisiert werden.

Die EU-Kommission hat erstmals Strategien für Inseln und Küstenregionen vorgestellt. Im Fokus stehen touristisch geprägte Gebiete, die mit Klimawandel, Wohnraummangel, saisonalen Arbeitsmärkten und einer hohen Abhängigkeit vom Tourismus konfrontiert sind.