EU-Rat verabschiedet Reform der Pauschalreiserichtlinie

| Politik Politik

Der Rat der Europäischen Union hat am 30. März 2026 die Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie verabschiedet. Mit dieser Entscheidung wird das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene abgeschlossen, wie aus einer Mitteilung des Deutschen Reiseverbands (DRV) hervorgeht. Die Neuregelung soll die Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen präzisieren und für mehr Rechtssicherheit innerhalb der Branche sorgen.

Anpassungen bei Definitionen und Rahmenbedingungen

Nach Angaben des Branchenverbandes enthält die verabschiedete Fassung Klarstellungen zu den Kriterien für außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände. Diese beziehen sich auf Situationen im Zielgebiet, am Abreiseort oder entlang der Reiseroute. Die Neuerung soll laut DRV Transparenz für Verbraucher schaffen und gleichzeitig verlässliche Rahmenbedingungen für Reiseunternehmen im europäischen Markt gewährleisten.

Der Verband begrüßt die Entscheidung bei den Definitionen ausdrücklich. DRV-Präsident Albin Loidl erklärt hierzu: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Rat insbesondere bei den Definitionen und der Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen für die notwendige Klarheit gesorgt hat. Das ist ein wichtiger Beitrag zu praktikablen und verlässlichen Rahmenbedingungen im europäischen Reiserecht.“

Unveränderte Fristen bei Rückerstattungen

Trotz der Reform hält die Europäische Union an der bestehenden Rückerstattungsfrist von 14 Tagen fest. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Veranstalter den Reisepreis bei Stornierungen oder Kündigungen an die Kunden zurückzahlen. Zusätzliche Instrumente für Krisensituationen, wie etwa verpflichtende Gutscheinlösungen oder flexiblere Fristen bei außergewöhnlichen Marktsituationen, wurden nicht in die Richtlinie aufgenommen.

Die Reisebranche sieht in der Beibehaltung der starren Fristen eine Schwäche im Umgang mit großflächigen Krisen. Loidl verweist in diesem Zusammenhang auf die aktuelle geopolitische Lage im Nahen Osten. „Gerade aktuelle Krisen zeigen, wie wichtig es gewesen wäre, für Situationen dieses Ausmaßes zusätzliche Instrumente vorzusehen – etwa obligatorische Gutscheinlösungen oder mehr Flexibilität bei Rückerstattungsfristen“, so der DRV-Präsident. Dass diese Punkte keine Berücksichtigung fanden, bezeichnet er als verpasste Chance.

Zeitplan für die Umsetzung in nationales Recht

Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union offiziell in Kraft. Den Mitgliedstaaten der EU verbleibt anschließend ein Zeitraum von 28 Monaten, um die Vorgaben in nationales Recht zu transformieren. Ergänzend wurde eine Übergangsfrist von sechs Monaten festgelegt, sodass die neuen Regelungen voraussichtlich ab dem Jahr 2029 Anwendung finden werden.

Die Reform soll insgesamt zu einer höheren Planungssicherheit beitragen. Durch die eindeutige Abgrenzung der Reisearten sieht der Verband die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt. Statistische Daten zur Entwicklung der Reisebuchungen unter der neuen Gesetzgebung liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, da die praktische Anwendung erst in drei Jahren erfolgt. Regional könnten sich jedoch Unterschiede in der Umsetzungsgeschwindigkeit der einzelnen EU-Staaten ergeben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.