70-Tage-Regelung für sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung bleibt

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Wie der DEHOGA Bayern bekannt gibt, hat der Koalitionsausschusses in Berlin beschlossen, die ersten 70 Tage kurzfristig Beschäftigter dauerhaft von den Sozialabgaben zu befreien. Diesen „Erfolg“ für die Branche will sich der regionale Verband nun ans eigene Revers heften.

„In den letzten Monaten haben wir uns sehr stark in vielen persönlichen Gesprächen mit Vertretern der Bundes- und Staatsregierung sowie Stellungnahmen und Schreiben für die Entfristung der zum Jahresende auslaufenden 70-Tage-Regelung kurzfristig Beschäftigter engagiert. Unsere Bemühungen haben sich bezahlt gemacht“, so Angela Inselkammer, Präsidentin DEHOGA Bayern. 

„Gerade für unsere personalintensive und stark von Saisonarbeit geprägte Branche, wäre eine Rückkehr zur 50-Tage-Regelung ein harter Schlag gewesen. Eine dauerhafte Regelung bietet den Wirten und Hoteliers nun endlich Sicherheit“, ergänzt Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern.

Im Zuge der Einführung des Mindestlohns 2015 wurde zunächst eine Übergangsregelung geschaffen, nach der kurzfristig Beschäftigte statt zwei Monate oder maximal 50 Arbeitstage drei Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt werden konnten, ohne dass der Arbeitgeber Sozialabgaben leisten musste. Zum Jahresende wäre diese Regelung ausgelaufen, was eine Rückkehr zur 50 Tage Regelung bedeutet hätte.

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