Ab November keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte bei Verdienstausfällen wegen Quarantäne

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Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch mehrheitlich in einem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bremen und Thüringen enthielten sich demnach bei der Abstimmung.

Betroffen sind davon nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Zuvor hatte «Business Insider» darüber berichtet.

Bei den Beratungen der Minister ging es um eine bundesweit einheitliche Linie. Erste Länder hatten bereits jeweils für sich entschieden, dass Nicht-Geimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll dies nun umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.

Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Erst ab der siebten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen.

Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verteidigte das Ende des finanziellen Ausgleichs bei Ungeimpften. «Da geht es übrigens nicht um Druck, sondern um Fairness gegenüber auch den Geimpften. Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?», sagte der CDU-Politiker vor den Beratungen im ZDF.

Der Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, sagte der «Rheinischen Post» (Mittwoch): «Das bundesweit geltende Gesetz legt ganz klar fest: Wer sich bewusst nicht impfen lässt, obwohl es keine medizinischen Hindernisse dafür gibt und durch die Impfung eine Quarantäne hätte vermeiden können, hat bei einer Quarantäne keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.» Wer selbst erkranke - was übrigens ja auch mit Impfung in manchen Fällen möglich sei - bekommt natürlich weiterhin sein Geld vom Arbeitgeber, wie bei jeder anderen Krankheit auch. (dpa)


 

Spahn: Entschädigungsregelung bei Quarantäne Frage der Fairness

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat das geplante Ende von Entschädigungszahlungen bei Quarantäne für die meisten Ungeimpften erneut verteidigt. Der CDU-Politiker verwies am Mittwoch in Berlin darauf, dass dies bereits jetzt so durch das Infektionsschutzgesetz vorgesehen sei.

Es gehe nicht um Druck, sondern es sei auch eine Frage von Fairness, sagte Spahn. Diejenigen, die sich und andere durch eine Impfung schützten, hätten die berechtigte Frage, warum sie für andere, die nicht geimpft seien und in Quarantäne müssten, mitzahlen. «Und dann ist es eben auch wichtig, wenn Menschen sagen, es ist ihre freie, persönliche Entscheidung - das bleibt es auch - ob sie sich impfen lassen oder nicht, dass mit dieser Entscheidung dann eben auch die Verantwortung kommt, finanzielle Folgen zu tragen.»

Der 1. November wurde nach Spahns Angaben gewählt, damit auch Menschen, die sich jetzt noch für eine Impfung entscheiden, genug Zeit bleibt, so dass sie nicht von der Regelung betroffen sind.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich darauf verständigt, dass Menschen, die sich gegen Corona impfen lassen können, dies aber nicht tun, bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen sollen. (dpa)


 

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