Abschaffung des Meldescheins: DTV fordert Übergangsfrist

| Politik Politik

Nach dem Willen der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP soll der sogenannte Hotel-Meldeschein künftig nicht mehr von Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt und unterschrieben werden. Alle Beherbergungsbetriebe sind aber weiterhin verpflichtet, Gäste mit ausländischer Staatsbürgerschaft am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich unterschreiben zu lassen. Ausländische Gäste müssen sich bei der Anmeldung durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes ausweisen. Mit der Abschaffung des Meldescheins für deutsche Staatsangehörige verspricht sich die Koalition einen einfacheren Check-in und Bürokratieabbau. 

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Deutsche Heilbäderverband (DHV) weisen darauf hin, dass für die Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben derzeit in aller Regel die Daten aus den Meldescheinen genutzt werden. Für die Heilbäder und Tourismusorte müssen künftig auch ohne Meldeschein die für die Abgaben notwendigen Gästedaten erfasst werden, um Gastbeiträge zu erheben und abzurechnen sowie um Gästekarten – beispielsweise für die kostenfreie Nutzung des ÖPNV – auszustellen.

„Unsere Tourismusorte werden auch weiterhin durch zweckgebundene Einnahmen ihre Aufgaben als Gesundheitsstandorte und Tourismusdestinationen wahrnehmen. Es ist auch künftig sicherzustellen, dass die zweckgebundenen Einnahmen aus der Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben für den Erhalt und den Ausbau der kommunalen (gesundheits-) touristischen Infrastruktur eingesetzt werden können. Darauf sind die über 350 staatlich anerkannten deutschen Heilbäder und Kurorte mit einem Anteil von über 27 Prozent aller Gästeübernachtungen in Deutschland sowie die Erholungsorte und die weiteren Tourismusorte angewiesen“, sagt Norbert Kunz, Geschäftsführer des DTV.

Bei einer Abschaffung der Meldepflicht müssen zahlreiche Kommunalsatzungen kurzfristig geändert werden, die sich bisher auf das Bundesmeldegesetz beziehen. „Erforderlich ist daher in jedem Fall eine angemessene Übergangsbestimmung, die es den Kommunen ermöglicht, die Meldescheine so lange weiter für die Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben nutzen zu können, bis die entsprechenden Anpassungen in den jeweiligen Kommunalsatzungen vorgenommen worden sind“, betont die Präsidentin des DHV, Brigitte Goertz-Meissner. Auch ist dabei Hilfestellung durch den Bund erforderlich. Wir fordern den Bundestag auf, dies bei der abschließenden Gesetzesberatung zu berücksichtigen, die voraussichtlich am 27. Juni 2024 erfolgt.

Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Tourismusverbandes, dass die Abschaffung des Meldescheins nur für deutsche Staatsangehörige, nicht aber für ausländische Gäste, gelten soll. Dies wird zu einer Ungleichbehandlung von ausländischen und deutschen Gästen beim Check-in führen, die sowohl gegenüber den Gästen als auch dem Personal nur schwer vermittelbar und wohl kaum praxistauglich sein dürfte.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine längere Frist bis zur Vorlage einer ersten Krankschreibung vorgeschlagen. Niedersächsische Arbeitgeber haben mit deutlichen Worten reagiert.

Schlagabtausch um Ostsee-Preise: Tourismusminister Wolfgang Blank kritisiert die Gastronomie von Mecklenburg-Vorpommern wegen zu teurer Schnitzel und Hotelzimmern. Der DEHOGA kontert scharf und schiebt die Schuld für die hohen Kosten auf die Politik und den Mindestlohn.

Die geplanten Steuerentlastungen für die Gastronomie und Pendler sorgen bei den Ländern und Kommunen für Sorge. Der Finanzausschuss des Bundesrats warnt vor einer "zusätzlichen Verschärfung der Haushaltslage". Der Bundesrat befasst sich am 17. Oktober 2025 mit den Plänen und einer möglichen Forderung nach Kompensation durch den Bund.

Mehr Eigenverantwortung, weniger unnötige Praxis-Besuche: Der Kassenärzte-Chef möchte die Regeln zur Krankschreibung gelockert sehen. Das soll Arbeitnehmer, Eltern und Praxen entlasten.

Finanzminister Heere will Steuertricks in der Gastronomie erschweren – auch, um Steuerausfälle bei einer Senkung der Umsatzsteuer für die Branche zu kompensieren.

Auf dem Hauptstadtkongress des Deutschen Reiseverbandes hat DRV-Präsident Norbert Fiebig eine klare politische Kurskorrektur gefordert. Angesichts schwacher Konjunkturaussichten, steigender Preise und einer zunehmenden Bürokratielast sei die wirtschaftliche Lage der Branche ernst.

Das Europaparlament will Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» oder «Soja-Schnitzel» verbieten lassen. Auch Begriffe wie «Steak» oder «Wurst» sollen dem Willen einer Mehrheit der Abgeordneten zufolge künftig nur noch für tierische Lebensmittel verwendet werden dürfen.

Der Vorsitzende der Partei Die Linke, Jan van Aken, hat sich für die verpflichtende und kostenfreie Abgabe von Leitungswasser in Restaurants ausgesprochen. Seiner Ansicht nach ist dies eine einfache und längst überfällige Maßnahme, um Menschen mit geringem Einkommen die Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag zu ermöglichen.

Dürfen vegetarische und vegane Produkte bald nicht mehr «Schnitzel» oder «Wurst» heißen? Im Europaparlament steht eine entscheidende Abstimmung an, das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Die Österreichische Hotelvereinigung fordert angesichts der massiv gestiegenen Kosten die sofortige Halbierung der Mehrwertsteuer von 10 auf 5 Prozent, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Konsum sowie Konjunktur anzukurbeln.