Airbnb & Co. sollen Unterkünfte zukünftig EU-weit bei Behörden anmelden müssen 

| Politik Politik

Sind Gastgeber von Privatunterkünften in Städten und Gemeinden gemeldet? Und stimmen ihre Angaben? Online-Anbieter wie Airbnb könnten solche Daten künftig den Behörden mitteilen müssen. Die EU-Minister wollen damit nicht nur für mehr Fairness sorgen.

Vermittler von Unterkünften wie Airbnb sollen nach dem Willen der EU-Länder künftig Daten mit Städten und Gemeinden teilen, um unter anderem besser auf großen Touristenandrang vorbereitet zu sein. Einem entsprechenden Gesetzesvorschlag der EU-Kommission stimmten die zuständigen EU-Minister am Donnerstag in Brüssel zu. In der EU machen Kurzzeitvermietungen fast ein Viertel aller Touristenunterkünfte aus.

Wegen des massenhaften Touristenandrangs waren einige Städte bereits aktiv geworden. So führte Amsterdam 2020 eine Registrierungspflicht für Airbnb ein. Die neuen Vorgaben sollen die Regeln in den einzelnen Staaten vereinheitlichen. Davon würden neben den Plattformen und Behörden auch Gastgeber und Reisende profitieren, sagte die schwedische Wirtschaftsministerin Ebba Busch.

Konkret ist unter anderem vorgesehen, dass Gastgeber ihre Zimmer, Wohnungen oder Häuser bei den Behörden anmelden müssen. Dies solle auch zur Sicherheit der Nutzer beitragen und Betrug bekämpfen, hieß es. Die Online-Plattformen müssten diese Anmeldung stichprobenartig prüfen und die Behörden über fehlende Registrierungsnummern oder fehlerhafte Angaben informieren.

Zudem sollen die Anbieter regelmäßig mitteilen, wie viele Gäste wie lange bleiben. Mit den Daten sollen die Behörden die Vermietungen besser steuern können. Auch sollen fairere Wettbewerbsbedingungen für andere Anbieter von Unterkünften wie Hotels geschaffen werden.

Ziel der EU-Kommission war zudem, dass Städte und Gemeinden sich besser auf einen Touristenandrang vorbereiten können. So sollen etwa Angebote wie Müllentsorgung, aber auch Öffnungszeiten von Touristeninformationen oder Taktung der Abfallentsorgung besser geregelt werden können.

Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßte die Einigung der Minister. «Die Mitgliedstaaten können so für fairen Wettbewerb sorgen und ihr Recht besser durchsetzen», sagte Staatssekretär Sven Giegold (Grüne). Die Zweckentfremdung von Wohnraum könne vermieden und das Interesse von Mietern und Mieterinnen geschützt werden.

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen sich die EU-Staaten und das Europaparlament noch auf eine gemeinsame Position einigen. Zudem ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.

size=0 width="100%" align=center>

 

Notizblock

Internet

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.