Airbnb & Co. sollen Unterkünfte zukünftig EU-weit bei Behörden anmelden müssen 

| Politik Politik

Sind Gastgeber von Privatunterkünften in Städten und Gemeinden gemeldet? Und stimmen ihre Angaben? Online-Anbieter wie Airbnb könnten solche Daten künftig den Behörden mitteilen müssen. Die EU-Minister wollen damit nicht nur für mehr Fairness sorgen.

Vermittler von Unterkünften wie Airbnb sollen nach dem Willen der EU-Länder künftig Daten mit Städten und Gemeinden teilen, um unter anderem besser auf großen Touristenandrang vorbereitet zu sein. Einem entsprechenden Gesetzesvorschlag der EU-Kommission stimmten die zuständigen EU-Minister am Donnerstag in Brüssel zu. In der EU machen Kurzzeitvermietungen fast ein Viertel aller Touristenunterkünfte aus.

Wegen des massenhaften Touristenandrangs waren einige Städte bereits aktiv geworden. So führte Amsterdam 2020 eine Registrierungspflicht für Airbnb ein. Die neuen Vorgaben sollen die Regeln in den einzelnen Staaten vereinheitlichen. Davon würden neben den Plattformen und Behörden auch Gastgeber und Reisende profitieren, sagte die schwedische Wirtschaftsministerin Ebba Busch.

Konkret ist unter anderem vorgesehen, dass Gastgeber ihre Zimmer, Wohnungen oder Häuser bei den Behörden anmelden müssen. Dies solle auch zur Sicherheit der Nutzer beitragen und Betrug bekämpfen, hieß es. Die Online-Plattformen müssten diese Anmeldung stichprobenartig prüfen und die Behörden über fehlende Registrierungsnummern oder fehlerhafte Angaben informieren.

Zudem sollen die Anbieter regelmäßig mitteilen, wie viele Gäste wie lange bleiben. Mit den Daten sollen die Behörden die Vermietungen besser steuern können. Auch sollen fairere Wettbewerbsbedingungen für andere Anbieter von Unterkünften wie Hotels geschaffen werden.

Ziel der EU-Kommission war zudem, dass Städte und Gemeinden sich besser auf einen Touristenandrang vorbereiten können. So sollen etwa Angebote wie Müllentsorgung, aber auch Öffnungszeiten von Touristeninformationen oder Taktung der Abfallentsorgung besser geregelt werden können.

Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßte die Einigung der Minister. «Die Mitgliedstaaten können so für fairen Wettbewerb sorgen und ihr Recht besser durchsetzen», sagte Staatssekretär Sven Giegold (Grüne). Die Zweckentfremdung von Wohnraum könne vermieden und das Interesse von Mietern und Mieterinnen geschützt werden.

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen sich die EU-Staaten und das Europaparlament noch auf eine gemeinsame Position einigen. Zudem ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.

size=0 width="100%" align=center>

 

Notizblock

Internet

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.