Airbnb-Vermieter in Berlin: Umsatz verdoppelt, hohe Strafen riskiert

| Politik Politik

Nach wie vor fehlt bei rund 90 Prozent aller Berliner Airbnb-Inserate eine Registriernummer. Das hat eine exklusive Datenanalyse des rbb ergeben. Einem Großteil der Anbieter ohne eine solche Kennzeichnung droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Denn seit Anfang August müssen die meisten Gastgeber bei Kurzzeitvermietungen eine Registriernummer des jeweiligen Bezirksamtes in ihrem Inserat veröffentlichen.

Von den 13.644 aktiven Berliner Inseraten auf der Buchungsplattform Airbnb hatten Anfang November gerade einmal 1.242 eine solche Registriernummer veröffentlicht. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Ferienwohnungen in gewerblichen Objekten wie beispielsweise Hotels, deren Zahl überschaubar ist.

Da Airbnb solche Daten nicht selbst veröffentlicht, hat der rbb das Berliner Angebot mit Hilfe des Datenportals insideairbnb.com sowie der Analysefirma AirDNA untersucht. Airbnb hält die Zahlen auf Anfrage für unzuverlässig, veröffentlicht aber auch keinen eigenen Datensatz.

Umsatz mit Berliner Airbnb-Wohnungen seit 2015 verdoppelt

Laut Analysen der Firma AirDNA haben Berliner Airbnb-Gastgeber im Oktober 2018 rund 16 Millionen Euro Umsatz gemacht. Während der Hochsaison im Juli, August und September 2018 waren es sogar fast 20 Millionen Euro pro Monat. Von 2015 auf 2017 hat sich der berechnete Jahresumsatz mehr als verdoppelt.

Die Verschärfung des Berliner Gesetzes gegen Zweckentfremdung von Wohnungen scheint jedoch nun Wirkung zu zeigen: Seit Juli 2018 ist die Zahl der aktiven Inserate um 18 Prozent gesunken. Beim Umsatz der Berliner Airbnb-Anbieter ist allerdings kein Rückgang zu erkennen.

Sieben Airbnb-Ferienwohnungen in einem Kreuzberger Wohnhaus

Die meisten Ferienunterkünfte gibt es im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg - rund 3.200 aktive Airbnb-Inserate gibt es dort. Laut Wohnungsamt wurden allein in einem Wohnhaus in der Muskauer Straße zeitweise bis zu sieben Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet. Die verbliebenen Bewohner litten sehr darunter, klagten über Ruhestörung und Touristen, die ihre Schlüssel in falsche Schlösser steckten.

Ein Bewohner, der anonym bleiben möchte, berichtete dem rbb, dass die Probleme begannen, nachdem eine Immobilien-GmbH das Haus vor rund drei Jahren kaufte. Wohnungen seien zu Ferienwohnungen umfunktioniert, im Flur Mini-Tresore mit Zahlencodes für die Ferienwohnungs-Schlüssel eingebaut worden.

Eigentümer bestreitet Verantwortung für Ferienwohnungsbetrieb

Das Wohnungsamt vermutet, dass die GmbH, der das Haus gehört, hinter dem Ferienwohnungsbetrieb steckt und hat bereits vor knapp zwei Jahren mehrere Verfahren gegen diese eingeleitet. Der Geschäftsführer der GmbH bestreitet den Vorwurf und teilt dem rbb auf Anfrage mit, seine Mieter hätten die Wohnungen unzulässigerweise auf den Markt gebracht. Er habe den Mietern gekündigt und auf Räumung geklagt. Die Wohnungen seien nun teilweise neu vermietet worden.

Das Wohnungsamt hält dem entgegen, dass die Ferienwohnungs-Vermietung seit Beginn der Verfahren noch anderthalb Jahre weitergegangen sein soll. Erst im Sommer 2018 seien die Wohnungen neu vermietet worden. Der Fall wird nun vor Gericht geklärt, weil die Eigentümer-GmbH gegen Maßnahmen des Wohnungsamtes geklagt hatte. Eine Entscheidung wird erst im kommenden Jahr erwartet.

Zurück

Vielleicht auch interessant

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß. 

Mehr Transparenz auf der Speisekarte – oder mehr Bürokratie in der Küche? Die geplante Tierhaltungskennzeichnung spaltet die Branche. Zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Realität geht es um mehr als nur ein Label. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz ist gegen die Einführung einer Bettensteuer. Der Verband plädiert dagegen für einen zweckgebundenen Gästebeitrag.

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

Caroline von Kretschmann äußert sich zur Entlastungsprämie und nennt eine Beispielrechnung: Für die Auszahlung an alle Mitarbeiter wären 3,3 Millionen Euro zusätzlicher Umsatz erforderlich. Auch der DEHOGA Hessen kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.