Alkohol- und Verweilverbot für Düsseldorfer Altstadt

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Für die Düsseldorfer Altstadt und die Rheinpromenade ist abends und nachts ein Alkohol- und Verweilverbot verhängt worden. Der Krisenstab der Stadt beschloss die Maßnahme am Mittwoch. Sie soll ab dem kommenden Wochenende für zunächst zwei Wochen auf öffentlichen Straßen und Wegen des Gebiets gelten, aber nicht für die Terrassen der Außengastronomie.

Wenn sich die Menschen fortbewegen und eine Maske tragen, sei der Aufenthalt in der Altstadt kein Problem, so der Leiter des Düsseldorfer Gesundheitsamtes, Klaus Göbels, am Mittwoch. In einer statischen, dicht gedrängten Menschenmenge hingegen bestehe dagegen weiterhin ein Infektionsrisiko.

Mittlerweile habe Düsseldorf elf Fälle der Virus-Variante verzeichnet, die zuerst in Indien aufgetreten war. Sie sei nochmals 20 bis 30 Prozent infektiöser als die Mutation, die in Großbritannien vorherrscht.

Das Verweilverbot gelte Freitag, Samstag, Sonntag und am Tag vor Feiertagen jeweils von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr des Folgetages, an den sonstigen Wochentagen von 20 Uhr bis 01.00 Uhr des Folgetages. Ausgenommen seien Warteschlangen vor Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben und sonstigen geöffneten Einrichtungen.

Für die Königsallee, die auch unabhängig von der Corona-Pandemie immer wieder von der sogenannten Autoposer-Szene stark frequentiert wird, war bereits beschlossen worden, die Straße an Wochenenden und vor Feiertagen für den nächtlichen Autoverkehr zu sperren. (dpa)


 

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