Ansturm auf Hygieneplattform „Topf Secret“ – DEHOGA bleibt bei Kritik

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Ansturm Hygieneplattform „Topf Secret“ – DEHOGA bleibt bei KritikEinen Tag nach Start der Online-Plattform „Topf Secret“ haben Verbraucher von den Behörden die Veröffentlichung von 4.500 Hygiene-Berichten beantragt. Der DEHOGA Bundesverband kritisiert die Pläne von Foodwatch scharf. Die Initiative für einen „Mitmach-Internetpranger“ habe nichts mit Verbraucherschutz zu tun, sondern sei reinster Populismus. 

Einen Tag nach Start der Online-Plattform „Topf Secret“ haben Verbraucher von den Behörden die Veröffentlichung von 4.500 Hygiene-Berichten beantragt. Das ergab eine erste Auswertung der Plattformbetreiber foodwatch und FragDenStaat. Bei „Topf Secret“ können die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abgefragt und veröffentlicht werden. Bisher machen die Kontrollbehörden in Deutschland nur in Ausnahmefällen öffentlich, wie es um die Sauberkeit in den Betrieben bestellt ist. Bereits wenige Stunden nach Start von „Topf Secret“ habe die erste Behörde auf die Anfrage eines Verbrauchers reagiert: Laut dem Ordnungs- und Gewerbeamt in München habe es bei der letzten Lebensmittelkontrolle bei der McDonald’s-Filiale am Bahnhof München-Pasing keine Beanstandung gegeben. Die Münchner Behörde hat zudem bereits drei weitere Anfragen bearbeitet. Dabei werden üblicherweise Anfragen nach Hygieneberichten erst nach mehreren Wochen Wartezeit beantwortet – die schnelle Reaktion der Behörde sei außergewöhnlich, so foodwatch.

Der DEHOGA Bundesverband kritisiert die Aktion von foodwatch scharf. Die Initiative für einen „Mitmach-Internetpranger“ habe nichts mit Verbraucherschutz zu tun, sondern sei reinster Populismus. Ein solche Plattform sei zudem in höchstem Maße rechtlich fragwürdig. Gastronomen dürften nicht leichtfertig und zu Unrecht an den öffentlichen Pranger gestellt werden, durch den ihre berufliche Existenz und Arbeitsplätze gefährdet würden. Veröffentlichungen über Hygienemängel dürften grundsätzlich nur seitens der Landesbehörden in den gesetzlich zugelassenen Grenzen erfolgen. Das ist originäre Aufgabe des Staates und nicht von foodwatch. Das Bundesverfassungsgericht habe dazu hohe verfassungsrechtliche Hürden definiert. 

Auch Andrea Belegante, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Systemgastronomie e.V. (BdS), lehnt die Plattform entschieden ab. „Im Verbraucherinformationsgesetz ist sowohl die individuelle wie auch die weitergehende Veröffentlichung staatlicher Kontrollergebnisse geregelt. Eine in dieser Art und Weise gestaltete öffentliche Plattform stellt einen klaren Eingriff in die Gültigkeit bestehender Vorschriften dar.“ Der BdS betone seit Jahren die Schwachstellen und Scheintransparenz von Hygieneampeln. Kontrollen seien immer nur Momentaufnahmen und auch die Kontrollfrequenz in den Restaurants ist sehr unterschiedlich. „Es gibt keine bundesweit einheitlichen Standards für die Durchführung der Kontrollen. Schon deshalb macht eine Plattform wie Topf Secret wenig Sinn. Für bundesweit agierende Marken wäre das – zusätzlich zu den ohnehin bestehenden bürokratischen Auflagen – unzumutbar. Außerdem kann die fehlende Aktualität die Realität verzerren“, betont Belegante abschließend.

foodwatch entgegnet:  „Wir haben offenbar einen Nerv getroffen: Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, wie es um die Hygiene im Lieblingsrestaurant oder im Bäcker um die Ecke bestellt ist“, erklärte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagne bei foodwatch. „Das ist ein klares Signal an Bundesernährungsministerin Julia Klöckner! Sie muss dafür sorgen, dass Behörden in Zukunft ausnahmslos alle Kontrollergebnisse veröffentlichen müssen. Das schafft Transparenz für die Menschen und einen Anreiz für Lebensmittelbetriebe, sich jeden Tag an die lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu halten.“

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