A&O-Hostels scheitern mit Jugendherbergsklage vor Gericht

| Politik Politik

Im juristischen Streit um vom Mecklenburger Bildungsministerium gezahlte Mitgliedsbeiträge für Schulen an das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) ist die Berliner Hostel-Kette A&O gescheitert. Seine Vergabekammer sei nur bei Beschaffungsvorgängen öffentlicher Auftraggeber zuständig, beschied das Oberlandesgericht Rostock am Mittwoch. Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Höhe von jährlich 28 Euro pro Schule sei nicht als Beschaffungsvorgang anzusehen. Eine Beherbergungsleistung sei nicht Inhalt des zugrundeliegenden Kooperationsvertrags zwischen dem Ministerium und dem DJH Mecklenburg-Vorpommern.

Für die Eröffnung eines Verfahrens vor der Vergabekammer sei überdies ein Auftragsvolumen von mindestens 750 000 Euro notwendig. Den DJH-Angaben zufolge beläuft sich die Summe der Mitgliedsbeiträge für die allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen auf jährlich rund 10 500 Euro. Bei einer vierjährigen Laufzeit werde das notwendige Auftragsvolumen für eine Klage nicht erreicht, sagte der Vorsitzende Richter. A&O hatte die Empfehlung des Ministeriums zum Besuch der Jugendherbergen kritisiert. Sie war laut Gericht hingegen nicht Teil der Kooperationsvereinbarung.

A&O-Geschäftsführer Oliver Winter zeigte sich von der OLG-Entscheidung nicht überrascht. Die Gerichte suchten bei solchen Verfahren stets einen Weg, den Fall einfach zu erledigen, meinte er und konstatierte: «Das Gericht drückt sich vor einer Entscheidung in der Sache.» «Wir begrüßen das Urteil und fühlen uns bestätigt», sagte dagegen ein Sprecher des Bildungsministeriums. Schulen würden unterstützt, damit sie in Jugendherbergen fahren können. «Jugendherbergen machen eine gute Arbeit und gute Angebote.»

Es sei nun auch gerichtlich bestätigt, dass die Kooperation mit dem Bildungsressort den freien Wettbewerb zwischen Kinder- und Jugendreiseanbietern nicht beeinträchtige, sagte DJH-Vorstand Kai-Michael Stybel. Die Jugendherbergen müssten mit Leistungen in Unterkunft und Bildungsarbeit überzeugen. «Die Schule trifft die Entscheidung, wer für sie der Partner ist, dem sie langfristig vertrauen kann.»


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.