A&O-Hostels scheitern mit Jugendherbergsklage vor Gericht

| Politik Politik

Im juristischen Streit um vom Mecklenburger Bildungsministerium gezahlte Mitgliedsbeiträge für Schulen an das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) ist die Berliner Hostel-Kette A&O gescheitert. Seine Vergabekammer sei nur bei Beschaffungsvorgängen öffentlicher Auftraggeber zuständig, beschied das Oberlandesgericht Rostock am Mittwoch. Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Höhe von jährlich 28 Euro pro Schule sei nicht als Beschaffungsvorgang anzusehen. Eine Beherbergungsleistung sei nicht Inhalt des zugrundeliegenden Kooperationsvertrags zwischen dem Ministerium und dem DJH Mecklenburg-Vorpommern.

Für die Eröffnung eines Verfahrens vor der Vergabekammer sei überdies ein Auftragsvolumen von mindestens 750 000 Euro notwendig. Den DJH-Angaben zufolge beläuft sich die Summe der Mitgliedsbeiträge für die allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen auf jährlich rund 10 500 Euro. Bei einer vierjährigen Laufzeit werde das notwendige Auftragsvolumen für eine Klage nicht erreicht, sagte der Vorsitzende Richter. A&O hatte die Empfehlung des Ministeriums zum Besuch der Jugendherbergen kritisiert. Sie war laut Gericht hingegen nicht Teil der Kooperationsvereinbarung.

A&O-Geschäftsführer Oliver Winter zeigte sich von der OLG-Entscheidung nicht überrascht. Die Gerichte suchten bei solchen Verfahren stets einen Weg, den Fall einfach zu erledigen, meinte er und konstatierte: «Das Gericht drückt sich vor einer Entscheidung in der Sache.» «Wir begrüßen das Urteil und fühlen uns bestätigt», sagte dagegen ein Sprecher des Bildungsministeriums. Schulen würden unterstützt, damit sie in Jugendherbergen fahren können. «Jugendherbergen machen eine gute Arbeit und gute Angebote.»

Es sei nun auch gerichtlich bestätigt, dass die Kooperation mit dem Bildungsressort den freien Wettbewerb zwischen Kinder- und Jugendreiseanbietern nicht beeinträchtige, sagte DJH-Vorstand Kai-Michael Stybel. Die Jugendherbergen müssten mit Leistungen in Unterkunft und Bildungsarbeit überzeugen. «Die Schule trifft die Entscheidung, wer für sie der Partner ist, dem sie langfristig vertrauen kann.»


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.