Arbeitgeber: 3G sinnvoll nur mit Auskunftsrecht

| Politik Politik

Eine 3G-Regel am Arbeitsplatz macht aus Sicht der Arbeitgeber nur mit einem Auskunftsrecht Sinn. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, machte zugleich klar: Komme der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht nicht nach, werde er vielfach nicht mehr beschäftigt werden können.

Kampeter erklärte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: «Wer 3G will, darf beim Auskunftsrecht nicht zögern. Nur wenn Arbeitgeber Bescheid wissen und angemessen reagieren können, macht diese Regel Sinn. Das haben die Gesundheitsminister einstimmig erkannt und den Bund zum Handeln aufgerufen. Wenn die Gewerkschaften nun nach Selbstverpflichtungen der Arbeitnehmer rufen, dann schwächen sie einen möglichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten.»

Kampeter erklärte weiter: «Kommt der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht nicht nach, wird er vielfach nicht mehr beschäftigt werden können. Es gilt dann der Grundsatz: Ohne Leistung kein Lohn. Nur so lässt sich der innerbetriebliche Gesundheitsschutz effektiv gewährleisten.»

Beschäftigte in Präsenz am Arbeitsplatz, die weder eine Corona-Impfung noch einen Genesenen-Status haben, sollen sich nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP künftig täglich auf das Coronavirus testen lassen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.