Arbeitgeber machen Regierung Vorwürfe wegen Erhöhung des Mindestlohns 

| Politik Politik

Die Arbeitgeber haben der Bundesregierung wegen der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns schwere Vorwürfe gemacht. In Arbeitgeberkreisen war am Donnerstag mit Blick auf Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) von einem «Prinzip Brechstange» die Rede: «Staatslöhne sind keine Tariflöhne.»

In einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zum Gesetzesentwurf heißt es, die angestrebte Anhebung des Mindestlohns greife tief in die tarifautonome Lohnfindung in Deutschland ein. Ein Eingriff in laufende Tarifverträge wäre verfassungsrechtlich problematisch.

Das Ergebnis eines juristischen Gutachtens im Auftrag der BDA soll in zwei Wochen vorliegen, wie es in Kreisen hieß. Es solle Argumente für mögliche Klagen etwa von Betrieben liefern.

Der Gesetzentwurf Heils sei ein Vertrauensbruch gegenüber der Mindestlohnkommission, hieß es weiter. Diese ist überwiegend mit Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzt. Seit der Einführung der Lohnuntergrenze 2015 auf einem Niveau von 8,50 Euro hatte die Mindestlohnkommission die Erhöhungsschritte vorgegeben.

Die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP plant, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland «einmalig per Gesetz» zum 1. Oktober auf zwölf Euro steigt. Davon sollen 6,2 Millionen Beschäftigte profitieren, wie aus einem Referentenentwurf von Heils Ministerium hervorgeht. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die zwölf Euro als Kernversprechen ins Zentrum seines Wahlkampfs für mehr Respekt in der Gesellschaft gerückt. Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro je Stunde. Zum 1. Juli gibt es eine weitere turnusgemäße Erhöhung auf 10,45 Euro. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.