Arbeitsminister für Corona-Impfung auch während der Arbeitszeit

| Politik Politik

Zur Ankurbelung der lahmenden Corona-Impfkampagne sollen sich Beschäftigte gegebenenfalls auch während der Arbeitszeit impfen lassen können. «Wir müssen weiter dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz nicht zum Ansteckungsort wird. Deshalb passen wir die Corona-Arbeitsschutzverordnung an», sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der «Augsburger Allgemeinen». «Wir werden die Arbeitgeber anhalten, dass sie stärker an der Impfaufklärung mitwirken und Impfungen im Zweifelsfall auch während der Arbeitszeit ermöglichen.»

Bislang haben Arbeitnehmer keinen allgemeinen Anspruch darauf, sich während der Arbeitszeit bei einem Arzt oder im Impfzentrum eine Spritze gegen das Coronavirus geben zu lassen.

Nach der Mitteilung des Robert Koch-Instituts vom Freitag haben sich bisher 63,8 Prozent aller Einwohner mindestens einmal impfen lassen, 58,5 Prozent sind vollständig geimpft. Die Länder beginnen jetzt mit Auffrischungsimpfungen für alte Menschen, die vor mindestens sechs Monaten ihre zweite Impfung erhalten haben, weil nach diesem Zeitraum die Wirkung deutlich nachlassen kann. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) gesagt: «In einem zweiten Schritt können wir dann darüber nachdenken, auch allen anderen eine Auffrischimpfung anzubieten.»

Die Kassenärzte fordern von der Bundesregierung dafür genaue Vorgaben. Die Praxen bräuchten Klarheit, wann und für wen Auffrischimpfungen (Booster) vorgenommen werden könnten, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, der «Rheinischen Post» (Samstag). «Hierzu wäre es wichtig, eine möglichst klare wissenschaftlich begründete Definition zu haben, für wen eine Booster-Impfung sinnvoll wäre.»

Die Hausärzte stellen sich auf neue Konflikte mit Patienten ein. «Jetzt, da die dritte Impfung angeboten wird, kommen viele Menschen auf uns zu, die eine Auffrischung haben möchten, aber noch keinen Anspruch darauf haben», sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. «Das führt zu Diskussionen, die aber in den Beratungsgesprächen in unseren Praxen geklärt werden.»

Im Moment liegt die Altersgrenze für die dritte Impfung bei 80 Jahren. «Ob die Hausärztinnen und Hausärzte auch jüngeren Patienten diese Auffrischungsimpfung anbieten, ist dann jeweils abhängig von der persönlichen Konstitution und dem Vorliegen schwerer Krankheiten», erklärte er. Gesunde Personen unter 80 Jahren würden in der Regel derzeit kein Angebot bekommen.

Ärztepräsident Klaus Reinhardt sprach sich für Auffrischungen nur bei Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem sowie Hochbetagten aus. «Nach bisherigem Kenntnisstand und Auffassung namhafter Experten ist sie aber für die meisten Geimpften nicht sofort nötig», sagte er der «Rheinischen Post» (Samstag). «Insgesamt fehlen uns immer noch aussagekräftige Studien, ob wann und für wen eine Boosterimpfung angezeigt ist.» Die Nutzen-Risiko-Abwägung der Ständigen Impfkommission (Stiko) steht deshalb noch aus. «Bund und Länder wären gut beraten, bei dieser wichtigen Frage die wissenschaftliche Expertise der Stiko nicht zu übergehen», mahnte Reinhardt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Die Wirtschaft sagt: Das reicht noch lange nicht. Zu dem Paket gehört auch der Wegfall der Meldebescheinigung für inländische Übernachtungsgäste.

In Frankreich dürfen pflanzliche Alternativen zu Fleischprodukten nicht mehr mit traditionellen Fleischbegriffen beworben werden. Schnitzel, Steak und Schinken müssen jetzt eindeutig tierischen Ursprungs sein und dürfen nicht aus pflanzlichen Proteinen bestehen.

Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der anhaltend hohe Kostendruck, fehlende Mitarbeiter, dazu wachsende Ansprüche an das gastronomische Angebot: Die Contract Caterer in Deutschland stehen vor vielfältigen Herausforderungen.

Am Hessischen Landesarbeitsgericht wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen - und hat auch in zweiter Instanz verloren. Damit geht der Ausstand der GDL weiter.

Millionen Lieferdienst- und Taxifahrer großer Online-Plattformen können auf bessere Arbeitsbedingungen hoffen. Die EU-Staaten sprachen sich für neue Vorgaben aus, um etwa Scheinselbstständigkeit besser zu verhindern, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.