Auch Sachsen stellt Lockerungen in Aussicht

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Sachsens Regierung stellt im Fall weiter sinkender Corona-Infektionszahlen mehr Freiheiten in Aussicht. Diese werden in der neuen Corona-Schutzverordnung geregelt, die Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag in Dresden nach einer Kabinettssitzung vorgestellt hat. Die Landesverordnung gilt vom 10. bis zum 30. Mai und sieht zahlreiche Lockerungen vor, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einer Region an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt - etwa bei Kontaktbeschränkungen, für Außengastronomie, Kultur und Tourismus. Zudem sollen vollständig gegen Corona geimpfte Menschen sowie Genesene in vielen Punkten mit negativ Getesteten gleichgestellt werden.

Noch müsse man vorsichtig sein, betonte Köpping. Zwar gehe auch in Sachsen die Zahl der Neuinfektionen zurück, der Freistaat bleibe aber bundesweit mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 204 das Land mit der zweithöchsten Ansteckungsquote. Nach aktuellen Zahlen des Gesundheitsministeriums sind derzeit die Werte in Leipzig (111,6) und Dresden (116,2) am niedrigsten. Bei Infektionszahlen über der kritischen Marke von 100 in einer Region greift weiterhin die Bundes-Notbremse. Das sind die wichtigsten neuen Regeln:

GASTRONOMIE UND TOURISMUS: Übernachtungen auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen sind bei einer Inzidenz unter 100 erlaubt - mit Kontakterfassung. Erst bei einem Wert unter 50 sind auch wieder Übernachtungen in Hotels und Pensionen erlaubt - mit Buchung, Test und Kontakterfassung. Auch ein Besuch im Biergarten ist dann wieder möglich: Gastronomiebetriebe dürfen ihre Außenanlagen dann öffnen; mit Terminvergabe und Kontakterfassung sowie Negativtests, wenn mehr als zwei Hausstände an einem Tisch sitzen.

GENESENE UND GEIMPFTE: Wer eine zweite Impfung erhalten hat, die mindestens 14 Tage zurückliegt, gilt als vollständig geimpft. Für diese Menschen sowie für Genesene (Nachweis durch einen mindestens 28 Tage alten PCR-Test) soll künftig die Testpflicht entfallen, die in vielen Situationen und Bereichen gilt. Sie werden mit negativ Getesteten gleichgestellt.

IMPFZENTREN BLEIBEN BIS ENDE JULI: Alle Impfzentren in Sachsen bleiben anders als zunächst geplant bis Ende Juli geöffnet, die drei großen Impfzentren in Dresden, Leipzig und Chemnitz bis Ende August. Damit soll es mit dem Impfen weiter vorangehen. Eigentlich wollte der Freistaat die Zentren außerhalb der Großstädte Ende Juni schließen. Die Idee stieß allerdings auf Kritik. Allein in der vergangenen Woche wurden in den Impfzentren in Sachsen rund 100 000 Menschen geimpft.

GARTENCENTER IN BAUMÄRKTEN: Anders als bisher dürfen in Sachsen Gartenabteilungen in Baumärkten nun auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 150 öffnen. Man habe sich zu diesem Schritt entschlossen, weil es in den vergangenen Tagen viele Diskussionen gegeben habe, so Köpping. Sachsen hatte die Bundes-Notbremse in diesem Bereich strenger ausgelegt als andere Bundesländer.

SONSTIGE LOCKERUNGEN: Unter der kritischen 100er-Marke werden die Kontaktbeschränkungen gelockert, dann dürfen sich drin maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, draußen sind es zehn Personen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Bei Eheschließungen dürfen 20 Leute unter Auflagen dabei sein, bei Beerdigungen 30. Open-Air-Veranstaltungen dürfen mit Auflagen ebenfalls stattfinden. Fitnessstudios dürfen für kontaktlosen Sport öffnen. Für den Besuch von Museen, Galerien und Gedenkstätten muss ein Negativtest vorgelegt werden. Bis zu 20 Minderjährige dürfen draußen in einer Gruppe trainieren, mit einem Negativtest ist auch Kontaktsport erlaubt.

CORONA-WARNAPP: Zur Verfolgung der Kontakte kann die Corona-Warn-App benutzt werden. Die Grünen im Landtag begrüßten den Schritt. Sachsen gehe einen mutigen Schritt nach vorn und ermögliche als erstes Bundesland den rechtssicheren Einsatz der Corona-Warn-App zur digitalen Kontaktnachverfolgung, hieß es. (dpa)


 

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