Ausgangsbeschränkungen in Brandenburg - Stopp für Modellprojekte

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Potsdam (dpa/bb) - Brandenburg verschärft die Corona-Regeln mit einer Ausgangsbeschränkung über Ostern bei hohen Infektionszahlen. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Potsdam, dass die bestehende «Notbremse» in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt um eine Ausgangsbeschränkung von Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern ergänzt wird. Die «Notbremse» greift bei einer Sieben-Tage-Inzidenz - also einem Wert neuer Infektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche - von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Diese Marke haben die meisten Landkreise und kreisfreien Städte bereits übertroffen.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) betonte die Notwendigkeit der schärferen Regeln. Das Land müsse die Warnungen der Mediziner in den vergangenen Tagen sehr ernst nehmen. «Wir können dieser Entwicklung nicht weiter zusehen, wir müssen auf Landesebene handeln mit verschärften Maßnahmen», sagte der Regierungschef Deswegen könne von Lockerungen oder Modellprojekten nicht die Rede sein. Im Kabinett wurde auch die Verlängerung der Quarantäneverordnung bis zum 18. April beschlossen - ohne Änderungen.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNG: Sie soll für den Zeitraum der Osterfeiertage vom 1. bis 6. April von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr in den Kreisen und kreisfreien Städten gelten, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei Tagen hintereinander haben. So sollen private Zusammenkünfte weitgehend eingeschränkt werden.

TREFFEN: Die «Notbremse» wird über Ostern etwas gelockert: Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz sind private Treffen mit den Angehörigen von zwei Haushalten erlaubt, insgesamt dürfen sich jedoch nur höchstens fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahren sind davon ausgenommen.

PFLEGEHEIME: Bei Besuchen in Einrichtungen gelten keine Begrenzungen, wenn mindestens 75 Prozent der Bewohner seit mindestens zwei Wochen die zwei notwendigen Impfungen erhalten haben. Zudem müssen die Beschäftigten geimpft sein, in der Einrichtung darf außerdem aktuell kein Corona-Ausbruch vorliegen.

LANDKREISE: Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz dauerhaft erheblich über einem Wert von 100 liegt, müssen die Kreise und kreisfreien Städte weitere Maßnahmen ergreifen. Derzeit liegen außer den Landkreisen Uckermark und Dahme-Spreewald alle Kreise und kreisfreien Städte über dem Wert von 100 Ansteckungen je 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche.

ARBEIT: Die Landesregierung will auch eine Ausbreitung der Infektionen im Arbeitsbereich verhindern. Unternehmen und Betriebe müssen ihren Beschäftigten auf der Grundlage eines individuellen Testkonzepts mindestens an einem Tag pro Woche einen Corona-Test ermöglichen.

KONTAKTVERFOLGUNG: Das Land führt dazu die Luca-App ein. Mit einem Landesvertrag könnten noch vor Ostern bis zu sechs und bis etwa Ende April alle Landkreise und kreisfreien Städte die Luca-App anwenden. Die Nutzung der App, die auf allen gängigen Smartphones läuft, ist kostenfrei. Die App ermöglicht eine digitale Nachverfolgung von Kontaktpersonen bestätigter Corona-Fälle per Smartphone im direkten Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt.

ÖFFNUNGEN: Corona-Modellprojekte in Kreisen oder Städten sollten Lockerungen ermöglichen - für die nötigen Spielräume sollten Corona-Tests und eine App zur Kontaktverfolgung schaffen. Der Start der Modellprojekte wird nun vorerst verschoben. «Verschoben heißt, dass wir uns auf der Grundlage der bereits vorliegenden Vorschläge mit dem Thema erneut befassen werden, wenn es die Infektionslage zulässt», sagte Regierungschef Dietmar Woidke. Potsdam, Cottbus, Brandenburg/Havel und der Kreis Uckermark wollen sich als Modellkommune bewerben. Potsdam hatte Einkaufen mit negativem Test bereits gestartet, muss dies aber nach drei Tagen hintereinander mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 wieder kippen.

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