Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30. April 2021 verlängert

| Politik Politik

Die Bundesregierung will die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 verlängern. Die Verlängerung soll den Schuldnern zugutekommen, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht.

Aktuell gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht bis zum 31. Januar 2021. Das Kabinett hat nun eine Formulierungshilfe beschlossen. Damit soll die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 verlängert werden.

Finanzielle Hilfen müssen genutzt werden

Die Verlängerung soll den Schuldnern zugutekommen, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Hilfe bis zum 28. Februar 2021 beantragt wird und die erlangbare Hilfeleistung zur Beseitigung der Insolvenzreife geeignet ist. Auf die Antragstellung kommt es jedoch ausnahmsweise nicht an, wenn eine Beantragung der Hilfen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bis zum 28. Februar 2021 nicht möglich ist. In diesen Fällen soll auf die Antragsberechtigung abgestellt werden.

Schwierigkeiten müssen pandemiebedingt sein

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt aber nur, wenn die Krise pandemiebedingt ist und mit einer Auszahlung der Hilfen zu rechnen ist. Schließlich muss durch die staatlichen Gelder eine Überlebenschance für das Unternehmen bestehen.

Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Februar 2021 gelten und sich damit nahtlos an das bestehende Gesetz anschließen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft warnt vor wirtschaftlichen Folgen zentraler AfD-Positionen. Im Mittelpunkt stehen Zuwanderung, offene Grenzen und eine mögliche Abkehr vom Euro.

Der Schweizer Ständerat hat einer Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungen um acht Jahre zugestimmt. HotellerieSuisse fordert nun den Nationalrat zum Mitziehen auf.

Eine Preisstudie im Auftrag der NGG zeigt nach der Mehrwertsteuersenkung zum Jahresbeginn kaum günstigere Restaurantgerichte. Die Gewerkschaft sieht die Entlastung der Gäste als ausgeblieben an. Der DEHOGA widerspricht: Die Steuersenkung sei kein Preissenkungsprogramm, sondern sichere Betriebe und stabilisiere Preise.

Das Schweizer Parlament will freiwillige Trinkgelder von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ausnehmen – auch bei elektronischer Zahlung. Der Bundesrat lehnt eine generelle Ausnahme ab und warnt vor möglichen Folgen für die soziale Absicherung.

Die Bundesregierung plant neue Vorgaben für das Bezahlen in Deutschland. Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen ab 2027 neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Welche Verfahren akzeptiert werden müssen und welche Ausnahmen vorgesehen sind.

Die britische Regierung will Regionalbürgermeistern in England künftig die Möglichkeit geben, eine Abgabe auf Übernachtungen zu erheben. Entsprechende Pläne für die sogenannte Touristensteuer stellte nun Wohnungsbauministerin Angela Rayner vor.

Ein politischer Appell des DEHOGA Sachsen-Anhalt, im Nachgang der Landtagswahlen, sorgt für heftigen Streit: Rund 1.700 Kommentare haben sich unter dem Facebook-Beitrag gesammelt. Während einige Nutzer ankündigen, das Bundesland als Reiseziel zu meiden, werfen andere dem Verband vor, Hotellerie und Tourismus zu schaden.

Ferienwohnungen für Touristen, steigende Mieten für Einheimische: In vielen europäischen Städten wächst der Druck auf den Wohnungsmarkt. Die Europäische Kommission will Kommunen und Behörden deshalb einen rechtssicheren Rahmen an die Hand geben, um Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking stärker zu begrenzen. 

Klare Ansage der Potsdamer Wirtschaft: 85 Prozent der 110 teilnehmenden Unternehmen lehnen die Einführung der kommunalen Verpackungssteuer ab. Das ist das zentrale Ergebnis einer gemeinsamen Mitgliederbefragung verschiedener Verbände.

Hürden für einen gelungenen Einstieg ins Berufsleben müssen abgebaut werden, sagt der Gewerkschaftsbund. Auch auf hohe Lebenshaltungskosten müsse reagiert werden. Wie sich der DGB das vorstellt.