Baden-Württemberg hat eine neue Regelung eingeführt, die ausländischen Auszubildenden, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Lehre, den unmittelbaren Übergang in eine Vollzeitbeschäftigung erleichtert. Damit reagiert die Landesregierung auf Kritik aus der Gastronomie- und Hotelleriebranche, insbesondere vom DEHOGA.
Aufenthaltstitel künftig drei Monate länger gültig
Bisher endete der Aufenthaltstitel für Auszubildende aus Drittstaaten am Tag der Abschlussprüfung. Dieses Vorgehen führte dazu, dass Betriebe die jungen Fachkräfte nicht ohne Unterbrechung weiterbeschäftigen konnten, da ein neuer Aufenthaltstitel als Fachkraft erst nach Vorlage des Prüfungszeugnisses beantragt werden durfte.
Die neue Regelung des Justizministeriums sieht nun vor, dass Azubi-Aufenthaltstitel automatisch drei Monate über den regulären Ausbildungsabschluss hinaus gültig bleiben. In dieser Übergangszeit ist eine Beschäftigung in Vollzeit möglich.
Übergangsregelungen und Fiktionsbescheinigung angepasst
Für neu ausgestellte Aufenthaltstitel gilt die verlängerte Laufzeit direkt. Bestehende Aufenthaltstitel werden nicht geändert, jedoch ergänzt eine Fiktionsbescheinigung künftig den Hinweis auf die erlaubte Vollzeitbeschäftigung.
Auch wenn weiterhin ein neuer Aufenthaltstitel als Fachkraft beantragt werden muss, haben Absolventinnen und Absolventen nun ausreichend Zeit, um den Antrag zu stellen, ohne dass eine Beschäftigungslücke entsteht.
Reaktionen aus der Branche
Der DEHOGA Baden-Württemberg hatte die bisherige Praxis mehrfach kritisiert, da sie sowohl für Betriebe als auch für die betroffenen Auszubildenden ein erhebliches Hindernis darstellte.
„Der Einsatz unseres Verbandes hat sich gelohnt“, erklärte DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. „Die jetzt getroffene Regelung beseitigt ein absurdes und ärgerliches Beschäftigungshemmnis. Sie verbessert unsere Chancen, die Ausbildung junger Menschen aus dem Ausland zur Fachkräftegewinnung zu nutzen. Und sie ist vor allem für die jungen Menschen positiv, die jetzt nach erfolgreich bestandener Prüfung ohne aufenthaltsrechtliche Probleme bei uns weiterarbeiten können.“
Bedeutung für Gastronomie und Hotellerie
Die Anpassung schafft für Betriebe in Hotellerie und Gastronomie mehr Planungssicherheit bei der Fachkräftesicherung. Junge Menschen aus Drittstaaten können nach ihrer Ausbildung sofort und ohne Einschränkungen in den Arbeitsmarkt eintreten. Das erleichtert sowohl die Integration in die Betriebe als auch die langfristige Gewinnung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.













