Baden-Württemberg ermöglicht „Innengastronomie“ und touristische Aufenthalte ab Samstag

| Politik Politik

Baden-Württemberg will schon von Samstag an unter bestimmten Bedingungen die Corona-Regeln in der Gastronomie, im Tourismus und in der Freizeit lockern. Liegen die Corona-Zahlen in den Kreisen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen in Stuttgart. Baden-Württemberg sei bei der Öffnung der Innengastronomie bundesweiter Vorreiter, hieß es.

Damit beendet die grün-schwarze Regierung die sieben Monate lange Zwangspause für die Gaststätten. Im Südwesten liegen derzeit zwölf Kreise unter 100 Infektionen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen.

Der Plan der Regierung sieht weiter vor, in den Kreisen mit niedrigen Inzidenzen Hotels und Pensionen wieder öffnen zu lassen - auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden. Kulturveranstaltungen wie Theater, Opern, Konzerte und Kino sind im Freien in den Regionen unter 100 wieder möglich. Galerien, Museen und Gedenkstätten dürfen dort auch wieder öffnen - genauso wie Bibliotheken und Archive.

Und es gibt auch eine besonders gute Nachricht für Familien mit Kindern in Kreisen mit einer Inzidenz unter 100: Freibäder dürfen wieder Badegäste empfangen. Außerdem kann man wieder Minigolf spielen, Hochseilgärten und Bootsverleihe dürfen wieder öffnen - allerdings jeweils nur für kleine Gruppen. Sportanlagen, auf denen im Freien kontaktarmer Freizeit- und Amateursport betrieben werden kann, dürfen auch wieder genutzt werden. Zoos und botanische Gärten können im Außen- und Innenbereich aufmachen. Auch Musik- und Kunstschulen dürfen wieder kleine Gruppen von Schülerinnen und Schülern empfangen.

Für den Einzelhandel gibt es auch eine Änderung: Bei «Click&Meet» können statt einem Kunden pro 40 Quadratmeter zwei Kunden ohne vorherige Terminbuchung hereingelassen werden - sie müssen aber getestet sein.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte schon läuten gehört, dass die Auflagen gelockert werden sollen. «Das ist eine Supernachricht, wir brauchen aber dringend die Spielregeln», sagte Tobias Zwiener von der Dehoga der Deutschen Presse-Agentur.

Die Gesundheitsämter können dann am Freitag feststellen, ob die Marke von 100 an fünf Tagen hintereinander unterschritten wurde. Wenn sie grünes Licht geben, können die Gastronomen an diesem Samstag an den Start gehen.

In Frage für baldige Öffnungen kommen die Kreise Main-Tauber (43,1), Emmendingen (46,3), Breisgau-Hochschwarzwald (53,1), Heidelberg (74,9), Freiburg (80,9), Konstanz (81,0), Ortenau (88,6), Rhein-Neckar ((89,5), Baden-Baden (90,6), Freudenstadt (92,2), Lörrach (93,6) sowie Böblingen (95,2).

Gäste müssen laut Dehoga einen Schnelltest oder den Nachweis einer mindestens zwei Wochen zurückliegenden vollen Impfung oder einer Genesung mitbringen. Weiter gelten die üblichen Regeln zur Hygiene und zur Kontaktnachverfolgung.

Vor dem Öffnen sind die Gastronomen noch mit vielen Unwägbarkeiten konfrontiert: Wie viele Mitarbeiter wollen und können sie einstellen, wie viel Ware bestellen und welches vielleicht abgespecktes kulinarisches Angebot offerieren? «Sie müssen sich vorsichtig herantasten», meinte Zwiener. Schnellschüsse verbieten sich auch, weil nach drei Tagen Überschreiten der 100-er Marke alle wieder dicht machen müssen. 

Völlig unklar seien leider weiterhin die genauen Rahmenbedingungen der geplanten Öffnungen der Gastronomie und Hotellerie. Der DEHOGA arbeitet an der Klärung der noch offenen Fragen mit dem zuständigen Sozialministerium. Viele Fragen werden mit der Notverkündung der neuen Corona-Verordnung geklärt werden, die voraussichtlich im Laufe des morgigen Donnerstag (13.5.) erfolgen soll.

Die Branche mit 30 000 Betrieben im Südwesten, davon 6000 Beherbergungsbetriebe, hatte vor Corona einen Jahresumsatz von 12,5 Milliarden Euro. Sie beschäftigte 140 000 sozialversicherte Menschen, 150 000 Geringverdiener sowie 35 000 Angehörige in Familienbetrieben.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Stadt München sieht trotz freiwilliger Vereinbarungen keine spürbare Entlastung im Univiertel. Oberbürgermeister Dominik Krause kündigt an, bei ausbleibender Verbesserung das Verkaufsverbot für Flaschenbier bereits ab 22 Uhr wieder einzuführen.

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.