Baden-Württemberg: Nächtliche Ausgangsverbote und Gastro-Verbot für Ungeimpfte in mehreren Kreisen

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Für Ungeimpfte in Hotspots gelten ab Montag strengere Regeln, denn das Gesundheitsministerium zieht die Notbremse: Wegen eines explodierten Anstiegs an Corona-Infektionen dürfen nicht Geimpfte im Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Ostalbkreis und dem Kreis Biberach zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr nur noch aus triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen. Ausnahmen gelten etwa für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen. Der Zutritt für einige Einrichtungen ist ihnen dann auch untersagt.

Am Sonntag lag die Sieben-Tage-Inzidenz, die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner und binnen einer Woche, im Ostalbkreis bei 712,7, in Biberach bei 690,7 und im Schwarzwald-Baar-Kreis bei 608,8.

 

Es sei davon auszugehen, dass es nicht bei diesen drei Kreisen bleibe, sagte der Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Der für das Ministerium ausschlaggebende Schwellenwert sei «600 und eine dynamische Lage», sagte Lahl. Auch die Kreise Heidenheim (610,6), Rottweil (637,1), Tuttlingen (608,4) und Pforzheim (639,6) lagen am Sonntag über der 600er-Marke. Die Landesregierung arbeitete unterdessen an einer neuen Corona-Verordnung, die am Mittwoch in Kraft treten soll.

Wie Lahl weiter ausführte, ist laut den Allgemeinverfügungen der Landkreise der Zutritt zu Gastronomie, Hotels (mit Ausnahme von Geschäftsreisenden) und Einzelhandel von Montag an ausschließlich immunisierten - also Geimpften und Genesenen - Besuchern und Kunden gestattet. Ausgenommen von dieser Zutrittsbeschränkung sind Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen wie Lebensmittelmärkte, Apotheken, Tank- und Poststellen, Paketdienste und Banken sowie Betriebe von körpernahen Dienstleistungen.

Mit der neuen Corona-Verordnung sollen im Südwesten noch mal deutlich schärfere Corona-Einschränkungen vor allem für jüngere Ungeimpfte gelten. Die grün-schwarze Regierung plant die 2G-Regel (genesen oder geimpft) nun auch für 12- bis 17-Jährige einzuführen. Außerdem sind Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Corona-Hotspots vorgesehen.

Schon seit Mittwoch gilt im Südwesten die Corona-Alarmstufe, bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Nur Geimpfte und Genesene haben jetzt noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Auch wer in Restaurants oder Cafés nur einen negativen Test vorweisen kann, muss draußen bleiben. Seit Mittwoch müssen Schüler und Schülerinnen wieder Masken am Platz tragen. Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen. (dpa)


 

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