Baden-Württemberg plant Erstattung im Streit um Corona-Hilfen

| Politik Politik

Im Streit um die Rückzahlung von Corona-Hilfen will das Wirtschaftsministerium nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof einen Schlussstrich ziehen. Ressortchefin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) schlug nun in Stuttgart vor, dass Zuschüsse, die auf Grundlage der Richtlinie von Mitte März 2020 bewilligt wurden, nicht zurückgezahlt werden müssen. Bereits erfolgte Rückzahlungen würden erstattet. «Mein Ziel ist es, die Weichen dafür noch in dieser Legislaturperiode zu stellen.» Am 8. März ist Landtagswahl und dann endet die Amtszeit der grün-schwarzen Landesregierung.

Wie viel Geld das Vorhaben die Staatskasse insgesamt kostet, ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums noch unklar. Einem Sprecher zufolge geht es insbesondere um 62.200 Fälle mit einem Volumen von 437 Millionen Euro, die das Land bisher von den Kleinbetrieben und Selbstständigen zurückverlangt hat. 

Die CDU-Politikerin sagte, man sei auf das Finanzministerium zugegangen; derzeit liefen die Gespräche. «Es geht vor allem darum, dass die finanziellen Mittel zügig bereitgestellt werden. Mit dem skizzierten Weg schaffen wir Rechtssicherheit, stellen Vertrauen wieder her und setzen ein klares Signal: Baden-Württemberg steht an der Seite seiner Wirtschaft.» Die Rückabwicklung solle möglichst unbürokratisch laufen. Zunächst hatte der Südwestrundfunk darüber berichtet.

Der Vorschlag der Ministerin betrifft nicht alle Corona-Hilfen, sondern nur die Corona-Soforthilfe-Zuschüsse, die vor dem 8. April 2020 beantragt wurden. Soforthilfen, die später (auf Grundlage der ab 8. April 2020 geltenden Richtlinie) beantragt wurden, sind ebenso wenig betroffen wie z.B. Zahlungen im Rahmen der Überbrückungshilfe-Programme.

Der DEHOGA Baden-Württemberg begrüßt den Vorschlag der Ministerin, auch wenn wichtige Fragen zur konkreten Abwicklung der Rückzahlungen und zu den aufgelaufenen Zinsen noch nicht geklärt sind. Der DEHOGA hatte auch im Interesse der Planungssicherheit für die Betriebe gefordert, dass die Landesregierung einen Schlussstrich unter dieses Streitthema zieht und dabei auch die Unternehmen ihr Geld zurückbekommen, die im Vertrauen auf die rechtliche Einschätzung des Landes Zuschüsse bereits zurückgezahlt haben. Dem wird der Vorschlag der Ministerin nun gerecht.

Entscheidung zugunsten von mehreren Unternehmen

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte in der Auseinandersetzung um die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen mehreren Unternehmern recht gegeben, weil die entsprechenden Bescheide nicht ausreichend konkret waren. Die Firmen hatten sich gegen die Forderungen des Landes erfolgreich zur Wehr gesetzt. 

Die CDU-Politikerin sagte weiter, es sei von Beginn ihr Ziel gewesen, die Situation rund um die Corona-Soforthilfe zügig, rechtssicher und nachhaltig zu befrieden. Offene Verfahren sollten abgeschlossen und bestandskräftige Rückforderungen zurückgeführt werden. Rechtlich sei das nicht ganz einfach. Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, man gehen davon aus, dass das Wirtschaftsministerium dafür einen geeigneten, rechtssicheren Vorschlag mache.

Das Land Baden-Württemberg zahlte nach Angaben der L-Bank vom vergangenen Herbst während der Pandemie rund 245.000 Corona-Soforthilfen in Höhe von insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro an Unternehmer und Selbstständige aus. 

Im Jahr 2021 verlangte die L-Bank von allen betroffenen Unternehmern eine Abrechnung, «ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich ein Rückzahlungsbedarf für Ihre Soforthilfe ergibt», wie der Verwaltungsgerichtshof schreibt. Die L-Bank forderte nach eigenen Angaben in rund 117.000 Fällen insgesamt rund 862 Millionen Euro zurück. (mit dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Debatte um geplante Steuerentlastungen für die Gastronomie und Pendler spitzt sich zu. Nach der ablehnenden Haltung von Bundesfinanzminister Klingbeil hinsichtlich einer Kompensation für die Länder, kam scharfe Kritik von Ministerpräsidenten der CDU. Gleichzeitig warnt der DEHOGA vor den Folgen einer Verzögerung der Entscheidungen.

Der Streit zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung des geplanten Entlastungspakets spitzt sich zu. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat die Länder scharf vor einem Scheitern der geplanten Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie gewarnt. Jetzt äußerten sich weitere Politiker und Verbände.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat angesichts des anhaltenden Streits über die Verteilung der Steuerausfälle mit einem Scheitern der geplanten Entlastungen für die Gastronomie und Pendler gedroht. Die Länder fordern eine Kompensation der zu erwartenden Mindereinnahmen durch den Bund.

Entlastung für eine krisengeschüttelte Branche: In einer öffentlichen Anhörung im Bundestag bekräftigen Wirtschaftsvertreter und Fachexperten die Notwendigkeit der geplanten Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen von 19 auf sieben Prozent. Kritiker stellten die fiskalischen Kosten und die soziale Treffsicherheit der Maßnahme infrage.

Österreichs Tourismuswirtschaft erhält neue Rahmenbedingungen im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Die Bundesregierung beschließt nicht nur eine Erhöhung der Saisonkontingente, sondern auch die Einrichtung eines Beschäftigtenfonds.

Der Chef darf ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Diese Regel zu ändern, könnte Ärzte entlasten. Die Gesundheitsministerin zeigt sich überraschend offen für die Idee.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mobilisiert am 23. Oktober Essenskuriere und Support-Mitarbeiter. Hintergrund sind die Pläne des Essenslieferdienstes zur bundesweiten Auslagerung von etwa 2.000 Arbeitsplätzen.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, ein Zusammenschluss von zehn Wirtschaftsverbänden, legte nun ihren zweiten Mittelstandsmonitor vor und zieht erneut eine ernüchternde Bilanz der politischen Rahmenbedingungen.

Der Dehoga in Hessen lehnt das geplante EU-Verbot von Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» ab. Warum der Verband und ein veganes Lokal vor mehr Bürokratie und Verunsicherung von Kunden warnen.

Die Stadt Konstanz meldet eine Trendwende beim Müllaufkommen im öffentlichen Raum und führt diese auf die seit 1. Januar 2025 erhobene Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr zurück. Parallel dazu äußern Verbände Kritik an der Bewertung der Stadt und bemängeln das vorschnelle Fazit.