Baden-Württemberg verlängert Corona-Hilfe für Hotels und Gastronomen

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Die sogenannte Corona-Stabilisierungshilfe für Hotels und Gastronomen im Südwesten wird bis zum Jahresende verlängert. Zudem können künftig auch Betriebe einen Antrag stellen, die nicht mindestens die Hälfte ihres Umsatzes mit dem Hotel- oder Gastronomiebetrieb erzielen, beschloss die Landesregierung am Dienstag. Künftig reicht ein Anteil von mindestens 30 Prozent. Das soll zum Beispiel Bäckereien mit Cafés helfen.

«Mit dem sich abzeichnenden Ende der Außengastronomie- und Feriensaison stehen viele Betriebe vor schwierigen Herbst- und Wintermonaten», sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Anträge können nun bis zum 20. November gestellt werden. Bislang hätte Ende September Schluss sein sollen. Als Förderzeitraum konnte bisher außerdem maximal die Zeit bis Ende November herangezogen werden, nun kommt der Dezember noch hinzu.

Es sei richtig und wichtig, das Sofortprogramm an die in den vergangenen Wochen gemachten Erfahrungen anzupassen, sagte Tourismusminister Guido Wolf (CDU). Bei gutem Wetter seien die Menschen draußen aktiv. Vor Begegnungen in geschlossenen Räumen hätten viele aber noch großen Respekt.

Die Stabilisierungshilfe können Betriebe und Selbstständige beantragen, die wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Sie erhalten wie bislang für einen Zeitraum von drei Monaten einmalig bis zu 3000 Euro plus 2000 Euro für jeden Vollzeit-Beschäftigten. Für Betriebe, die nur zwischen 30 und 50 Prozent ihres Umsatzes im Hotel- oder Gastro-Bereich erzielen, gibt es bis zu 2000 Euro plus 1000 Euro für jeden Vollzeit-Beschäftigten. (dpa)


 

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