Baden-Württemberg verschärft Corona-Maßnahmen: Was in Hotels und Restaurants gilt

| Politik Politik

In Baden-Württemberg treten am Mittwoch verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus in Kraft. Von diesem Mittwoch an gilt bei Veranstaltungen und in Bars sowie Clubs 2G plus.

In Baden-Württemberg treten am Mittwoch verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus in Kraft. Die Landesregierung verkündete am Dienstagabend in Stuttgart die neue Corona-Verordnung. Danach wird die neue Alarmstufe II mit weiteren Beschränkungen ausgelöst, weil der Grenzwert von 450 Covid-19-Fällen auf Intensivstationen zum zweiten Mal in dieser Woche überschritten wurde. Von diesem Mittwoch an gilt bei Veranstaltungen und in Bars sowie Clubs 2G plus. Damit haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt, die zusätzlich einen Test vorweisen können. Zudem gibt es in Hotspot-Regionen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.

Wo müssen Geimpfte und Genesene künftig auch einen Test vorzeigen?

Es ist eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme, weil bei zweimal Geimpften und Genesenen der Schutz nachlässt und sie sich wieder anstecken und das Virus weitergeben können. Weihnachtsmärkte sind tabu für Nicht-Geimpfte und alle anderen müssen zudem getestet sein. Zudem sind Besucher verpflichtet, Masken zu tragen. In Theater, Oper, Kino und Konzert gilt dasselbe. In Bars, Clubs und Discos müssen Geimpfte und Genesene ebenfalls einen gültigen Test vorweisen - hier gelten auch keine Ausnahmen für Schüler unter 18.

Auch bei Volksfesten, Stadtführungen sowie Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen reicht es nicht, geimpft oder genesen zu sein. Wer eine Massage oder Nagelpflege in Anspruch nehmen möchte, muss sich künftig ebenfalls an die 2G-plus-Regel halten. Nur bei Friseuren sind Ungeimpfte mit einem PCR-Test zugelassen. In Bordellen müssen fortan Geimpfte und Genesene zusätzlich getestet sein.

Wo gibt es weitere Einschränkungen für Ungeimpfte?

Schon seit einer Woche gilt im Südwesten die Alarmstufe I (ab 390 belegten Intensivbetten), bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Zudem dürfen sie sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen. Nun kommen weitere Einschränkungen hinzu: In Stadt- und Landkreisen, die über einer 7-Tage-Inzidenz von 500 liegen, dürfen Ungeimpfte von 21.00 Uhr abends bis 05.00 Uhr morgens nicht mehr ohne triftigen Grund auf die Straße. Solche Gründe sind zum Beispiel der Weg zur Arbeit, Besuch von Ehe- oder Lebenspartner, Teilnahme an Versammlungen und Sport im Freien, aber nicht in Sportanlagen. Die Sperrstunden dürften zunächst etwa in der Hälfte der Kreise gelten, die schon über dem Grenzwert liegen.

Einkaufen gehen wird für nicht Geimpfte ebenfalls stark eingeschränkt. In Corona-Hotspots dürfen künftig nur noch Geimpfte und Genesene in Geschäfte und auf Märkte - die Regel gilt jedoch nicht für die Grundversorgung etwa mit Lebensmitteln. Wer im Südwesten reisen und woanders übernachten möchte, muss künftig ebenfalls nachweisen, dass sie oder er geimpft oder genesen ist. Eine Ausnahme gilt für Menschen, die dienstlich unterwegs sind. Ihnen reicht ein aktueller Test. Die Regel für Hotels und Pensionen gilt auch schon in der Alarmstufe I.

Was gilt im Fußballstadion?

Volle Stadien wird es zunächst nicht mehr geben. Die Besucherzahlen bei Großveranstaltungen werden wieder beschränkt. Die Vereine dürfen nur die Hälfte ihrer Kapazität nutzen. Die Obergrenze liegt bei 25 000 Zuschauer. Auch hier gilt, dass Geimpfte und Genesene zusätzlich einen Test brauchen.

Was muss ich in Bussen und Bahnen beachten?

Wer U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse nutzen will, muss von diesem Mittwoch an einen 3G-Nachweis dabei haben. Mitfahren kann nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Das gilt aber nicht nur im Südwesten, sondern deutschlandweit. Schülerinnen und Schüler und Kinder unter sechs Jahren sind hier ausgenommen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Folgen des Iran-Kriegs belasten Autofahrer und Wirtschaft. Mit einer Steuersenkung und einem Krisen-Bonus will die Koalition helfen. Weitere Reformen sollen folgen.

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.