Bayern: Corona-Ampel springt auf rot – Welche Regeln jetzt in Hotels und Restaurants gelten

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Angesichts drastisch gestiegener Infektionszahlen gelten in ganz Bayern seit Mitternacht schärfere Corona-Regeln. Dazu gehört die Testpflicht am Arbeitsplatz für Beschäftigte von Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und der weitgehende Ausschluss von Ungeimpften bei öffentlichen Veranstaltungen (2G).

Grund ist, dass die Krankenhaus-Ampel in Bayern am Montag auf Rot gesprungen ist - weil auf den bayerischen Intensivstationen am Montag mehr als 600 Menschen wegen einer Covid-19-Erkrankung behandelt werden mussten. Der Maskenstandard war schon am Sonntag auf FFP2 erhöht worden.

Am Dienstag will das Kabinett über die sich immer weiter zuspitzende Lage beraten. Als denkbar galten neuerliche Nachschärfungen in einzelnen Bereichen, aber auch gewisse Erleichterungen für Schüler - für 12- bis 17-Jährige gibt es erst seit August eine Impfempfehlung.

Seit Mitternacht gilt: Öffentliche Veranstaltungen wie Kongresse, Messen, aber auch Sport- und Freizeitangebote unterliegen nun der 2G-Regel. Das heißt, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben - und Kinder unter zwölf Jahren für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Ungeimpfte über zwölf Jahren dürfen also auch mit negativem Schnell- oder PCR-Test nicht mehr zum Sport oder anderen Freizeitbeschäftigungen wie Kino, Theater, Schwimmbad oder Seilbahn - sofern diese nicht unter freiem Himmel stattfinden. Der Freistaat werde prüfen, ob die 2G-Regelung noch ausgeweitet werden muss, teilte das Gesundheitsministerium am Montag mit. Es werde aber auch geprüft, ob «Härten für Kinder und Jugendliche abgefedert» werden könnten. Dafür traten unter anderem die mit regierenden Freien Wähler ein.

Tatsächlich werden alle Schülerinnen und Schüler schon seit längerer Zeit äußerst regelmäßig getestet - was für Unternehmen beispielsweise bisher nicht vorgeschrieben war. Erst jetzt hat sich dies geändert: Mitarbeiter von Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten (einschließlich Inhaber), die Kontakt zu Kollegen, Kunden oder sonstigen Personen haben, müssen nun zwei Mal pro Woche einen negativen Schnelltest vorlegen, wenn sie nicht ohnehin geimpft oder genesen sind. Die 3G-Regelung gilt auch für Hochschulen, Bibliotheken und außerschulische Bildungseinrichtungen - nicht aber für den öffentlichen Personennahverkehr und den Einzelhandel. Dort gibt es auch weiter keine Beschränkungen - auch nicht für Kunden. In den Schulen gilt seit Montag wieder Maskenpflicht auch im Unterricht.

Für die Gastronomie und beispielsweise Friseure gilt 3G plus. Das heißt, Restaurants, Cafés und Gaststätten kann jeder besuchen, der geimpft oder genesen ist - alternativ reicht auch ein negativer PCR-Test. Diesen brauchen auch Jugendliche im Alter von 13 Jahren und aufwärts, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Gleiches gilt für personennahe Dienstleistungen wie Friseure oder Fußpflege-Praxen.

Öffentliche Veranstaltungen wie Kongresse, Messen, aber auch Sportveranstaltungen unterliegen künftig der 2G-Regel.

Der DEHOGA in Bayern hat ein HINWEISBLATT vorbereitet, das die aktuellen Regeln übersichtlich darstellt.

Die Maßnahmen sind Folge einer sich weiter zuspitzenden Lage in der Corona-Pandemie mit immer neuen Rekordwerten - für die zum weit überwiegenden Teil Menschen ohne Corona-Impfung verantwortlich sind. Auf den Intensivstationen des Freistaats wurden am späten Montagnachmittag 612 Menschen wegen Covid-19 behandelt, davon 324 unter künstlicher Beatmung. 443 Intensivbetten waren noch frei, davon 156 solche, die für die Behandlung von Covid-Patienten geeignet sind. Die Sieben-Tage-Inzidenz hatte das Robert Koch-Institut am Montag für Bayern mit 316,2 angegeben - in einzelnen Gegenden lag das Infektionsgeschehen sogar noch deutlich höher. So wurde etwa im Kreis Rottal am Inn am Montag eine Inzidenz von 833,3 ausgewiesen. (Mit dpa)


 

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