Bayern: Corona-Ampel springt auf rot – Welche Regeln jetzt in Hotels und Restaurants gelten

| Politik Politik

Angesichts drastisch gestiegener Infektionszahlen gelten in ganz Bayern seit Mitternacht schärfere Corona-Regeln. Dazu gehört die Testpflicht am Arbeitsplatz für Beschäftigte von Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und der weitgehende Ausschluss von Ungeimpften bei öffentlichen Veranstaltungen (2G).

Grund ist, dass die Krankenhaus-Ampel in Bayern am Montag auf Rot gesprungen ist - weil auf den bayerischen Intensivstationen am Montag mehr als 600 Menschen wegen einer Covid-19-Erkrankung behandelt werden mussten. Der Maskenstandard war schon am Sonntag auf FFP2 erhöht worden.

Am Dienstag will das Kabinett über die sich immer weiter zuspitzende Lage beraten. Als denkbar galten neuerliche Nachschärfungen in einzelnen Bereichen, aber auch gewisse Erleichterungen für Schüler - für 12- bis 17-Jährige gibt es erst seit August eine Impfempfehlung.

Seit Mitternacht gilt: Öffentliche Veranstaltungen wie Kongresse, Messen, aber auch Sport- und Freizeitangebote unterliegen nun der 2G-Regel. Das heißt, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zugang haben - und Kinder unter zwölf Jahren für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Ungeimpfte über zwölf Jahren dürfen also auch mit negativem Schnell- oder PCR-Test nicht mehr zum Sport oder anderen Freizeitbeschäftigungen wie Kino, Theater, Schwimmbad oder Seilbahn - sofern diese nicht unter freiem Himmel stattfinden. Der Freistaat werde prüfen, ob die 2G-Regelung noch ausgeweitet werden muss, teilte das Gesundheitsministerium am Montag mit. Es werde aber auch geprüft, ob «Härten für Kinder und Jugendliche abgefedert» werden könnten. Dafür traten unter anderem die mit regierenden Freien Wähler ein.

Tatsächlich werden alle Schülerinnen und Schüler schon seit längerer Zeit äußerst regelmäßig getestet - was für Unternehmen beispielsweise bisher nicht vorgeschrieben war. Erst jetzt hat sich dies geändert: Mitarbeiter von Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten (einschließlich Inhaber), die Kontakt zu Kollegen, Kunden oder sonstigen Personen haben, müssen nun zwei Mal pro Woche einen negativen Schnelltest vorlegen, wenn sie nicht ohnehin geimpft oder genesen sind. Die 3G-Regelung gilt auch für Hochschulen, Bibliotheken und außerschulische Bildungseinrichtungen - nicht aber für den öffentlichen Personennahverkehr und den Einzelhandel. Dort gibt es auch weiter keine Beschränkungen - auch nicht für Kunden. In den Schulen gilt seit Montag wieder Maskenpflicht auch im Unterricht.

Für die Gastronomie und beispielsweise Friseure gilt 3G plus. Das heißt, Restaurants, Cafés und Gaststätten kann jeder besuchen, der geimpft oder genesen ist - alternativ reicht auch ein negativer PCR-Test. Diesen brauchen auch Jugendliche im Alter von 13 Jahren und aufwärts, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Gleiches gilt für personennahe Dienstleistungen wie Friseure oder Fußpflege-Praxen.

Öffentliche Veranstaltungen wie Kongresse, Messen, aber auch Sportveranstaltungen unterliegen künftig der 2G-Regel.

Der DEHOGA in Bayern hat ein HINWEISBLATT vorbereitet, das die aktuellen Regeln übersichtlich darstellt.

Die Maßnahmen sind Folge einer sich weiter zuspitzenden Lage in der Corona-Pandemie mit immer neuen Rekordwerten - für die zum weit überwiegenden Teil Menschen ohne Corona-Impfung verantwortlich sind. Auf den Intensivstationen des Freistaats wurden am späten Montagnachmittag 612 Menschen wegen Covid-19 behandelt, davon 324 unter künstlicher Beatmung. 443 Intensivbetten waren noch frei, davon 156 solche, die für die Behandlung von Covid-Patienten geeignet sind. Die Sieben-Tage-Inzidenz hatte das Robert Koch-Institut am Montag für Bayern mit 316,2 angegeben - in einzelnen Gegenden lag das Infektionsgeschehen sogar noch deutlich höher. So wurde etwa im Kreis Rottal am Inn am Montag eine Inzidenz von 833,3 ausgewiesen. (Mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Geräuschlos und ohne Nachtsitzung haben die Koalitionäre den Deckel auf ihr Reformpaket gemacht. An ihm hängt viel - für die Wirtschaft, den Bestand des Regierungsbündnisses und die Stimmung im Land.

Die Koalition will den Krankenstand in der Wirtschaft herunterbringen - mit höheren Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Das bringt nicht nur Ärztevertreter auf die Barrikaden.

Die Umgestaltung der Rente in Deutschland ist zentral bei den Entscheidungen der Koalition. Offen sind aber noch mögliche Änderungen bei Minijobs. Merz kündigte an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde im Herbst entschieden. Der DEHOGA Bayern sieht die Minijobs bereits als gesichert.

Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. 

Mit einem Appell zum Kauf heimischer Weine und einem neuen Förderprogramm reagiert Baden-Württemberg auf die angespannte Lage im Weinbau. Ministerpräsident Cem Özdemir warnt vor den Folgen für Kulturlandschaft und Tourismus, während die Landesregierung zusätzliche Hilfen für die Betriebe auf den Weg bringt.

Nur Barzahlung möglich? Das mögen die Finanzminister von Bund und Ländern gar nicht. Schon bald könnte damit Schluss sein. Das Bundesfinanzministerium will bald neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug vorlegen.

Die Bundesregierung will statt einer Abgabe nun doch eine Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden und Colas erheben. Grund für den Schwenk sind offenbar verfassungsrechtliche Bedenken.

Über die Renten-Reform besteht weitgehend Einigkeit. Die Bewährungsprobe für die neue Harmonie in der schwarz-roten Regierung steht aber noch bevor - ab Mittwoch im Koalitionsausschuss. Was geplant ist, bei Tageskarte lesen.

Der Bundesverband der Systemgastronomie hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin Milliardeninvestitionen und Tausende neue Arbeitsplätze in Aussicht gestellt. Zugleich verband der Verband diese Pläne mit Forderungen nach weniger Bürokratie und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen.

Die Stadt München sieht trotz freiwilliger Vereinbarungen keine spürbare Entlastung im Univiertel. Oberbürgermeister Dominik Krause kündigt an, bei ausbleibender Verbesserung das Verkaufsverbot für Flaschenbier bereits ab 22 Uhr wieder einzuführen.