Bayern erlaubt etwas größere Versammlungen - Kneipen, Bars und Clubs bleiben dicht

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In Bayern sind von diesem Mittwoch (8. Juli) an wieder etwas größere private Veranstaltungen und Familienfeiern erlaubt. Bars und Kneipen müssen dagegen auch weiterhin geschlossen bleiben - auf noch unbestimmte Zeit. Das teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag in München mit.

Herrmann betonte, das Corona-Infektionsgeschehen sei insgesamt zwar stabil. Das Virus sei aber nicht besiegt. Deshalb fahre Bayern weiterhin einen «Kurs der Sicherheit, der Umsicht und Vorsicht, weil wir uns nicht verstolpern wollen». Folglich gebe es nun einige, aber keine grundlegenden Lockerungen. Die neuen Erleichterungen im Einzelnen:

PRIVATVERANSTALTUNGEN: Private Feiern und Veranstaltungen wie Parteiversammlungen, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und ähnliches dürfen nun mit doppelt so vielen Teilnehmern stattfinden wie bisher. In geschlossenen Räumen sind also jetzt bis zu 100 Personen erlaubt, im Freien bis zu 200 Personen. Auch Schulabschlussfeiern können in dieser Größenordnung stattfinden.

SCHANKWIRTSCHAFTEN: Kneipen, Bars und Clubs müssen vorerst geschlossen bleiben. «Bei der klassischen Schankwirtschaft haben Sie eine Kombination von Faktoren, die einfach infektionsschutzmäßig problematisch sind», sagte Herrmann. Der zuletzt sprunghafte Anstieg der Corona-Infektionen im US-Bundesstaat Texas, in dem zunächst wiedergeöffnete Bars und Kneipen wieder schließen mussten, zeige die Unsicherheit der Lage. Weil das Infektionsgeschehen unkalkulierbar sei, könne es für die Öffnungen der Lokale im Freistaat weiterhin keine konkrete Prognose geben. Zuletzt hatte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) noch für den Juli Corona-Lockerungen für Bayerns Kneipen in Aussicht gestellt. Betreiber aus der Branche drängen seit Wochen auf eine Perspektive für ihre Lokale.

FREIZEITEINRICHTUNGEN: Wieder öffnen dürfen hingegen Freizeiteinrichtungen im Innenbereich wie beispielsweise Escape-Rooms oder Indoor-Spielplätze. Voraussetzung ist, dass die Besucher den Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch Innenbereiche von Zoos und botanischen Gärten dürfen wieder öffnen.

FLUSSKREUZFAHRTEN: Auch Flusskreuzfahrtschiffe können nun in Bayern den Betrieb wieder aufnehmen. Hier gelten Herrmann zufolge die gleichen Hygienebestimmungen wie in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben. Am Platz kann dann - wie auch im öffentlichen Personennahverkehr - auf den Mindestabstand von eineinhalb Metern verzichtet werden.

SPORT: Wettkämpfe in kontaktfreien Sportarten können nun auch wieder in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Auch das Training mit Körperkontakt ist zugelassen, wenn in festen Gruppen trainiert wird. In Kampfsportarten darf die Trainingsgruppe bis zu fünf Personen umfassen. (dpa)


 

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