Bayern und NRW: Corona-Testpflicht für Reisende aus Risikogebieten

| Politik Politik

Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten unterliegen ab sofort in Bayern einer Corona-Testpflicht. Spätestens 72 Stunden nach der Einreise muss beim zuständigen Gesundheitsamt ein Testergebnis vorlegen, dies hat das bayerische Kabinett in München beschlossen. Die Urlaubs- und Familienrückkehrer können aber auch Corona-Tests vorlegen, die im Ausland vorgenommen wurden. Der Test darf allerdings maximal 48 Stunden alt sein. Verstöße gegen die Testpflicht sollen mit einem Bußgeld belegt werden. Dies kann nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes bis zu 25.000 Euro betragen.

«Der Urlaub darf nicht zum Risiko werden. Die Sicherheit steht an erster Stelle. Dazu führt Bayern eine Testpflicht für Reiserückkehrer ein», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) laut Mitteilung. Söder befindet sich seit Montag wegen eines nachgewiesenen Corona-Falls in seinem Kabinett selbst in Quarantäne. «Reisen in Risikogebiete sollten am besten überhaupt nicht stattfinden. So bleiben alle besser geschützt», betonte er.

Nach einem Beschluss von Bund und Ländern gab es bisher keinen Automatismus für einen Corona-Test nach einer Einreise in die Bundesrepublik aus einem Risikogebiet. Das zuständige Gesundheitsamt konnte Rückkehrer aber innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise dazu auffordern, ein negatives Testergebnis vorzulegen, oder, wenn Sie über ein solches Ergebnis nicht verfügten, einen Test zu machen.

In der Praxis bedeutet die Neuregelung, dass jeder, der aus einem ausländischen Risikogebiet nach Bayern einreist, nun entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen muss. Dazu stehen Testzentren an den Flughäfen oder die kommunalen Zentren bereit. Inlandsreisende - auch aus Hotspots - fallen nicht unter die Regelung. «Personen, die der Testpflicht unterliegen, sollten sich frühzeitig um einen Termin bemühen», hieß es aus der Staatskanzlei. An den Autobahnen sollen zudem neue Hinweisschilder an die Verpflichtung erinnern.

Der Beschluss des Kabinetts sieht zudem strengere Kontrollen im Grenzbereich und an Grenzübergängen der Hauptreiserouten - sowohl auf dem Land- als auch auf dem Luftweg - vor. Dies gelte besonders für direkte und indirekte Einreisen aus Großbritannien und Südafrika. Wegen einer neuen mutierten Variante des Coronavirus hat die Bundesregierung den Reiseverkehr aus Großbritannien und Südafrika derzeit aber ohnehin weitgehend verboten.

Darüber hinaus gilt für Einreisende aus Risikogebieten weiterhin eine strenge Quarantänepflicht. Sie müssen sich unmittelbar nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine geeignete Unterkunft begeben und sich dort für zehn Tage isolieren. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch einen negativen Test beendet werden.

Bestehende Ausnahmeregeln - etwa für Berufspendler, bleiben nach Angaben der Staatskanzlei weiter bestehen. Unabhängig davon sind alle, also auch ausländische Pflegekräfte verpflichtet, sich zweimal wöchentlich auf das Corona-Virus testen zu lassen.

Auf dem europäischen Festland gibt es aktuell nur noch in Frankreich (Bretagne), Griechenland, Estland, Finnland, Norwegen und Österreich (zwei Gemeinden an der deutschen Grenze) Regionen, die nicht als Risikogebiete eingestuft sind. Hinzu kommen Regionen in Irland sowie das portugiesische Madeira, das französische Korsika, ein Großteil der griechischen Inseln, die britische Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey sowie die dänischen Inseln Grönland und Färöer.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt, wenn ein Land oder eine Region den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreitet. Ganz Deutschland und die meisten anderen europäischen Länder sind demnach Risikogebiete.

Auch in NRW Corona-Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten

Nach Bayern führt auch Nordrhein-Westfalen eine Corona-Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten ein. Alle Reiserückkehrer aus solchen Gebieten außerhalb Deutschlands unterliegen ab Montag (28. Dezember) in Nordrhein-Westfalen einer Corona-Testpflicht. Sie sind verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Ankunft testen zu lassen. Flugreisenden muss am Flughafen eine Testmöglichkeit auf eigene Kosten angeboten werden. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Corona-Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums hervor.

Durchreisende sind von der Regelung nicht betroffen. Ebenfalls ausgenommen sind Grenzpendler und Grenzgänger. Am Dienstag hatte bereits Bayern eine solche Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten beschlossen - dort gilt sie bereits ab Mittwoch.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte gesagt, dass mittlerweile «fast jedes Land auf diesem Erdball» ein Risikogebiet sei. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt, wenn ein Land oder eine Region den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschreitet.  (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.