Berichte über Lebensmittelkontrollen im Netz - Internetpranger für Betriebe?

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Kristina Chatzopoulos fällt aus allen Wolken. «Schön zu wissen», sagt die Frau überrascht, die den Stuttgarter Kult-Imbiss «Udo Snack» mit Mann und Schwiegervater betreibt. Bislang war ihr unbekannt, dass das Ergebnis der Lebensmittelkontrolle für ihren Burger-Laden im Internet zu lesen ist. Ihr Lokal ist eines der ganz wenigen, für das ein oder mehrere Antragsteller Berichte der Lebensmittelkontrolle erhielten, die dann zudem ins Netz gestellt wurden. Die umstrittene Online-Plattform «Topf Secret» hat ihnen dabei geholfen.

Bundesweit wurde seit Anfang 2019 auf Basis von «Topf Secret» knapp 41 000 mal der Einblick in Kontrollergebnisse von Lebensmittelbetrieben jeglicher Art bei den zuständigen Behörden beantragt. Diese Zahl nennt die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, die die Plattform gemeinsam mit dem Portal für Informationsfreiheit «FragDenStaat» betreibt. Auf ein Ergebnis müssen die Interessierten dann jedoch schon mal mehrere Monate warten.

«Topf Secret» steht gerade nicht für Geheimniskrämerei um das, was in Restaurants in den Topf kommt. «Es geht dabei um Transparenz bei Hygiene nicht nur in Restaurants, sondern auch in Hofläden, Tankstellen, Bäckereien, Metzgereien, Supermärkten - kurz in allen Betrieben, die mit Lebensmitteln handeln», erläutert Dario Sarmadi von Foodwatch.

Familie Chatzopoulos hat die Bekanntgabe der Prüfergebnisse nicht geschadet. Weder bei einer Routinekontrolle noch bei einer Verdachtskontrolle stellten die Kontrolleure 2019 Mängel fest, wie das Amt für öffentliche Ordnung in Stuttgart auskunftssuchenden Bürgern mitteilte. Lediglich ein Hinweis zu einem Cheeseburger wurde erteilt. Chatzopoulos erinnert sich, dass im vergangenen Jahr Kontrolleure da waren. Für sie sind die Behördenvertreter kein Schreckgespenst. «Wir führen unsere Gaststätte so, wie wir es auch gerne hätten, wenn wir dort einkehrten», erläutert sie ihr Rezept für einen gut gehenden Gastronomiebetrieb. Ihr Schwiegervater Christos Chatzopoulos, der das Lokal mit Sohn Ioannis führt, meint, man habe nichts zu verbergen. «Wir versuchen einfach, unser Bestes zu geben.»

Bisher machen nach Darstellung von Foodwatch die Kontrollbehörden in Deutschland nur in Ausnahmefällen öffentlich, wie es um die Sauberkeit in Betrieben bestellt ist. Seit Jahren werde jeder vierte kontrollierte Betrieb beanstandet, größtenteils wegen Hygienemängeln. Jüngste niedrigere Zahlen seien Folge veränderter Erfassungsmethoden, heißt es bei Foodwatch.

Der Verein fühlt sich bestätigt durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom vergangenen Dezember. Sprecher Sarmadi findet: «Die Richter zerpflücken darin in aller Deutlichkeit die Argumente, welche die Gastro-Lobby gegen «Topf Secret» ins Feld führt.» Der VGH in Mannheim hatte als erstes Obergericht zugunsten der Verbraucher entschieden. Demnach können sie Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen in Betrieben verlangen und von den zuständigen Stellen die Berichte zugeschickt bekommen. Das Verbraucherinformationsgesetz decke die behördliche Übermittlung der Berichte. Es sei unerheblich, dass eine Privatperson bei der Antragstellung durch «Topf Secret» unterstützt werde.

Dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) stößt der Richterspruch sauer auf. «Wir befürchten, dass Betriebe auf ewig gebrandmarkt im Internet am Pranger stehen und Bagatellfälle aufgebauscht werden», sagt Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. Die Behörden seien außerdem ohnehin dazu verpflichtet, bei erheblichen Hygienemängeln und wenn ein Bußgeld von 350 Euro droht, dies auf staatlichen Internetseiten zu veröffentlichen. Nach sechs Monaten seien die Informationen jedoch laut Gesetz wieder zu löschen. «Wir stellen uns nicht vor Hygienesünder, unsere Mitglieder sind ja auch auf einwandfreie Lebensmittellieferungen angewiesen», betont die Juristin. Aber: «Die Maßnahmen müssen den Betreibern auch die Chance geben, ihr Renommee durch Beseitigung von Mängeln wiederzuerlangen.»

Beurteilungen seien immer auch Momentaufnahmen. Es könne sein, dass zum Kontrolltermin etwa der Koch eines Restaurants gewechselt habe. Hartges: «Man kann doch nicht immer gleich unterstellen, dass die Unternehmen systematisch Murks machen.»

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hingegen ist die VGH-Entscheidung ein Zeichen dafür, dass Bürger ein Anrecht auf behördliche Unterrichtung über Lebensmittelsicherheit haben. «Sie macht auch deutlich, dass eine Internetveröffentlichung dem Zweck des Verbraucherinformationsgesetzes entspricht, den Markt transparenter zu machen und den Verbraucherschutz zu stärken», sagt die Referentin für Lebensmittel Jutta Jaschke. Die «Topf Secret»-Aktion sei ein guter Ansatz, um klare Regeln für die Lebensmittelkontrolle in Deutschland zu erzwingen. So fehle ein einheitlicher Bußgeldkatalog. Und Kontrolleure müssten wegen fehlender Klarheit der Gesetzeslage bei Veröffentlichungen ihrer Ergebnisse Schadensersatzforderungen befürchten.

Der Dehoga setzt im Kampf gegen den «Internetpranger» nun auf die Gerichte. Es müsse höchstrichterlich geklärt werden, wer Veröffentlichungen von Lebensmittelkontrollberichten vornehmen dürfe - die an gesetzliche Voraussetzungen für die Veröffentlichung gebundenen Behörden oder daneben auch Foodwatch mit dauerhaft einsehbaren Informationen. Nach unterschiedlicher Rechtsprechung auf Ebene der Verwaltungsgerichte müsse das Bundesverfassungsgericht oder das Bundesverwaltungsgericht die umstrittene Materie abschließend klären.

Verbrauchervertreterin Jaschke verweist indes darauf, dass eine Veröffentlichung guter Ergebnisse wie beim «Udo Snack» den Betrieben zum Vorteil gereichen und mehr Kunden bringen könne. «Wir dürfen nicht die Guten bestrafen, indem wir den Schlechten alles durchgehen lassen.»

Von Julia Giertz, dpa


 

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