Beschäftigung von Ukrainern im Gastgewergbe voraussichtlich bald möglich

| Politik Politik

Der DEHOGA versucht derzeit mit Erfolg, die schleppend laufenden Verfahren der Arbeitsagenturen für Arbeitsmarktzulassungen für Drittstaatsangehörige zu beschleunigen. Eine für das Gastgewerbe wichtige Gruppe konnte allerdings davon bisher nicht profitieren: Ukrainische Studierende, die für eine Ferienbeschäftigung im Sommer nach Deutschland kommen. Denn die Ukraine steht bisher nicht auf der sogenannten Positivliste der EU-Kommission. Hier zeichnet sich jetzt erfreulicherweise kurzfristig Abhilfe ab.

Zum Hintergrund: Die Positivliste der Kommission empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten diejenigen Länder, bei denen eine Aufhebung der Corona-Reisebeschränkungen aufgrund der epidemiologischen Lage im Land gerechtfertigt erscheint. In Deutschland setzt das Bundesinneninnenministerium diese Liste in nationale Einreisebeschränkungen um. Einreisen nach Deutschland aus Ländern, die nicht auf dieser Positivliste stehen, sind deshalb nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig, insbesondere bei vollständiger Impfung oder bei Pflegekräften oder Saisonkräften für die Landwirtschaft.

Diese Rechtslage hat in den letzten Wochen dazu geführt, dass ukrainische Studierende trotz vorliegender Arbeitsmarktzulassung dennoch an den Grenzen oder Flughäfen an der Einreise gehindert und zurückgeschickt wurden. Um solche Vorkommnisse zu vermeiden, hat in der letzten Woche das Bundesarbeitsministerium in Absprache mit dem Bundesinnenministerium die Bundesagentur für Arbeit (BA) angewiesen, Anträge zur Ferienbeschäftigung nur noch zu genehmigen, wenn die Personen nach aktuellem Stand auch einreiseberechtigt sind (also insbesondere Länder auf der Positivliste oder Geimpfte). Andere Anträge sollten abgelehnt werden. Für die mit Personalmangel kämpfenden Betriebe der Hotellerie und Gastronomie in den Urlaubsregionen und für ihre in der Ukraine auf den Beschäftigungsbeginn wartenden Studierenden eine schier unerträgliche Situation.

Der DEHOGA geht davon aus, dass sich hieran noch an diesem Wochenende etwas ändern wird. Denn gestern hat die EU-Kommission die Positivliste überarbeitet und dabei auch die Ukraine auf die Liste gesetzt. In der Vergangenheit war es immer so, dass das Bundesinnenministerium diese Empfehlung direkt bis zum nächsten Sonntag umsetzt. Dann könnten ab dem 18. Juli 2021 Einreisen ungeimpfter Studierender aus der Ukraine wieder zulässig sein und die Anträge auf Arbeitsmarktzulassung durch die Arbeitsagenturen wieder bearbeitet werden.

Einen Wermutstropfen gibt es allerdings leider: Der DEHOGA hat noch zu erreichen versucht, dass Anträge die in der letzten Woche allein aufgrund der Einreisebeschränkungen abgelehnt wurden, nicht neu gestellt werden müssen. Nach Aussage der BA ist es allerdings technisch nicht möglich, bereits abgelehnte Anträge wieder zurückzuholen und neu zu entscheiden. Sollten Sie betroffen sein, müssen Sie also leider Ihre Anträge auf Arbeitsmarktzulassung neu stellen. Die BA hat zugesichert, auch nach Dringlichkeit, z.B. nach Einstellungsdatum, die Anträge zu bearbeiten. Wir empfehlen Ihnen, in einem solchen Fall über die BA-Hotline oder Ihren Kontakt im AMZ-Team auf die Situation und die Eilbedürftigkeit hinzuweisen – die Sachbearbeiter haben die Möglichkeit, Anträge auch vorzuziehen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.