«Besser geht's nicht»? - BGH nimmt Yelp-Bewertungen unter die Lupe

| Politik Politik

Internet-Bewertungen entscheiden mit, wo Leute essen gehen, ihr Auto in die Werkstatt geben oder Sport machen - aber wie errechnet ein Portal seine Noten? Und spielt das überhaupt eine Rolle? Diese Fragen klärt der Bundesgerichtshof (BGH) in den nächsten Wochen am Beispiel der Online-Plattform Yelp. Das Urteil soll am 14. Januar verkündet werden, wie die obersten Zivilrichter in Karlsruhe nach der Verhandlung am Dienstag festlegten. (Az. VI ZR 495/18 u.a.)

«Ich fühle mich schlecht bewertet», sagt die Klägerin, Renate Holland. Die zierliche 67-Jährige war einst Weltmeisterin im Bodybuilding. Heute betreibt sie mehrere Fitnessstudios im Raum München. «Meine Studios leiden darunter. Und ich lasse mir auch nicht meine gute Arbeit kaputtmachen und mein Lebenswerk.»

Auf Yelp können die Nutzer Restaurants, Dienstleister und Geschäfte bewerten - und eben auch Fitnessstudios. Zu vergeben sind ein Stern («Boah, das geht ja mal gar nicht!») bis fünf Sterne («Wow! Besser geht's nicht!»), außerdem kann man etwas schreiben. In die Gesamtbewertung fließen allerdings nicht alle Beurteilungen ein. Eine automatisierte Software identifiziert dafür die «empfohlenen Beiträge», die Yelp für besonders hilfreich oder authentisch hält.

Zu den Auswahlkriterien gehören laut Yelp beispielsweise die Qualität, die Vertrauenswürdigkeit und die bisherige Aktivität des Nutzers. Über den Filter sollen Gefälligkeitsbewertungen und Fälschungen aussortiert werden. «Aber viele sind auch echte Beiträge von echten Kunden, die wir einfach nur nicht gut genug kennen und daher nicht empfehlen können», heißt es auf der Seite.

«Das machen andere Plattformen genauso», sagt Yelp-Anwalt Stephan Zimprich. Es sei wichtig, dass ein Mechanismus existiere, der die Guten von den Schlechten trenne. «Ansonsten wäre der Verbraucher der Manipulation im Internet auch schutzlos ausgeliefert.»

Im Durchschnitt würden ungefähr drei Viertel aller Beiträge als empfohlen eingestuft, erklärt Yelp. Nicht so bei Renate Holland: Eines ihrer Studios steht im Februar 2014 mit 2,5 Sternen da. Grundlage sind zwei Bewertungen. 74 überwiegend sehr positive Beiträge bleiben unberücksichtigt. Ein anderes Studio bekommt drei Sterne aus drei Beiträgen. Hier lässt Yelp 75 Beiträge außen vor.

Solche «Beiträge, die zur Zeit nicht empfohlen werden», können zwar gelesen werden. Dazu muss der Nutzer auf der Seite aber weit nach unten scrollen und dort einen Link in unauffälligem Grau anklicken.

«Ich hätte normalerweise circa 4 bis 4,5 Sterne überall in allen Studios», sagt Holland. So seien Neukunden skeptisch oder blieben gleich ganz fern. Sie erzählt von einer Frau, die nach einem Probetraining sehr zufrieden gewesen sei. Zwei ihrer Freundinnen seien wegen der schlechten Bewertungen aber gar nicht mitgekommen.

Das Oberlandesgericht München gibt Holland vor einem Jahr Recht. Ein Bewertungsportal werde in erster Linie genutzt, um sich einen raschen Überblick über das Angebot in der Gegend zu verschaffen. Durchs Aussortieren so vieler Bewertungen entstehe «kein hilfreiches, sondern ein verzerrtes Gesamtbild». Die Richter sprechen Holland damals Schadenersatz zu und untersagen Yelp, ihre Studios weiter so zu bewerten. Aber das letzte Wort hat der Bundesgerichtshof.

Der Senat habe noch keine fertigen Lösungen, sagt der Vorsitzende Richter Stephan Seiters am Dienstag. Aber die Richter haben kritische Fragen zu dem Münchner Urteil: Kann der Nutzer auf der Seite nicht recht klar erkennen, dass sich der Sterne-Durchschnitt nur auf die darunter angezeigten Bewertungen bezieht? Und gibt es überhaupt ein Recht auf eine repräsentative Bewertung? Zumal diese ja auch nachteilig ausfallen könnte, wie die Richter anmerken.

Hollands BGH-Anwalt Axel Rinkler geht es um Transparenz. «Man ist diesen Bewertungen komplett ausgeliefert», kritisiert er. Der Algorithmus, der die Auswahl der Beiträge bestimme, sei Geschäftsgeheimnis - und damit für die Betroffenen nicht überprüfbar.

Tatsächlich macht Yelp nur einige wenige Kriterien öffentlich. Das gehe auch gar nicht anders, meint Anwalt Zimprich. «Wenn ich weiß, wie gefiltert wird, kann ich dafür sorgen, dass auch manipulierte Beiträge so manipuliert sind, dass sie durch den Filter durchkommen.»

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Tourismusförderung im Bundeshaushalt 2027 um 449.000 Euro zu reduzieren. Die Grünen kritisieren die Kürzung und fordern Änderungen im weiteren Haushaltsverfahren.

Was steht oben, wenn Nutzer WM-Spiele, Hotels oder Routen googeln? Zu oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel. Die Millionenstrafe könnte US-Präsident Donald Trump verärgern. Der Hotelverband freut sich, dass die Kommission Zähne zeige.

Die EU hat den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen freigemacht. Damit kann aus Wein Industriealkohol werden. Der wird unter anderem für Reinigungsmittel verwendet.