Bessere Absicherung von Kundengeldern bei Reisefirmen-Pleiten geplant

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Die Bundesregierung will Kundengelder bei Pleiten von Reiseveranstaltern künftig besser absichern. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, der der Deutsche Presse-Agentur vorliegt, sieht den Aufbau eines millionenschweren Reisesicherungsfonds vor, in den Reiseveranstalter einzahlen sollen. Damit soll die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bank-Bürgschaften grundsätzlich abgelöst werden. Ausnahmen soll es für kleine Unternehmen geben.

Der Fonds soll bis Ende Dezember 2026 mit rund 750 Millionen Euro gefüllt werden. Reiseanbieter sollen Entgelte entrichten und zusätzliche Sicherheiten stellen. Der Fonds soll Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber und deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren.

Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019. Die Versicherung hatte damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, weil die Haftung insgesamt auf 110 Millionen Euro im Jahr begrenzt war. Der Staat musste einspringen.

Mit den weltweiten Beschränkungen des Reiseverkehrs in der Corona-Pandemie ist zudem die Gefahr von Insolvenzen in der Branche deutlich gestiegen. Im schlechtesten Fall führe dies zu einem Rückzug von Versicherern aus dem Markt, hieß es in dem Entwurf.

Kleine Anbieter, deren Umsatz mit Pauschalreisen im Durchschnitt der letzten drei Jahre unterhalb von drei Millionen Euro liegt, sollen sich weiter mit einem Versicherungsvertrag oder einer Bankbürgschaft absichern können.

Zugleich soll die bisherige Haftungsbegrenzung eines Versicherers auf insgesamt 110 Millionen Euro pro Jahr soll entfallen. Sie soll durch eine Beschränkung der Haftung in Höhe von 22 Prozent des Jahresumsatzes des abzusichernden Reiseveranstalters ersetzt werden. (dpa)


 

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