Bessere Absicherung von Kundengeldern bei Reisefirmen-Pleiten geplant

| Politik Politik

Die Bundesregierung will Kundengelder bei Pleiten von Reiseveranstaltern künftig besser absichern. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, der der Deutsche Presse-Agentur vorliegt, sieht den Aufbau eines millionenschweren Reisesicherungsfonds vor, in den Reiseveranstalter einzahlen sollen. Damit soll die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bank-Bürgschaften grundsätzlich abgelöst werden. Ausnahmen soll es für kleine Unternehmen geben.

Der Fonds soll bis Ende Dezember 2026 mit rund 750 Millionen Euro gefüllt werden. Reiseanbieter sollen Entgelte entrichten und zusätzliche Sicherheiten stellen. Der Fonds soll Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber und deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren.

Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019. Die Versicherung hatte damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, weil die Haftung insgesamt auf 110 Millionen Euro im Jahr begrenzt war. Der Staat musste einspringen.

Mit den weltweiten Beschränkungen des Reiseverkehrs in der Corona-Pandemie ist zudem die Gefahr von Insolvenzen in der Branche deutlich gestiegen. Im schlechtesten Fall führe dies zu einem Rückzug von Versicherern aus dem Markt, hieß es in dem Entwurf.

Kleine Anbieter, deren Umsatz mit Pauschalreisen im Durchschnitt der letzten drei Jahre unterhalb von drei Millionen Euro liegt, sollen sich weiter mit einem Versicherungsvertrag oder einer Bankbürgschaft absichern können.

Zugleich soll die bisherige Haftungsbegrenzung eines Versicherers auf insgesamt 110 Millionen Euro pro Jahr soll entfallen. Sie soll durch eine Beschränkung der Haftung in Höhe von 22 Prozent des Jahresumsatzes des abzusichernden Reiseveranstalters ersetzt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.