Bettensteuer in München geplant

| Politik Politik

Die Münchner Stadtkämmerei will eine Übernachtungssteuer einführen. Das geht aus einer Beschlussvorlage für den Finanzausschuss in der kommenden Woche hervor. Der bayerische Hotel- und Gaststättenverband kritisierte die Pläne am Dienstag dagegen als «kontraproduktiv und schädlich» sowie als «Unfug».

Konkret strebt die Stadtkämmerei einem Sprecher zufolge eine Steuer von 5 Prozent an. Sie soll auf den Preis der unmittelbaren Beherbergung erhoben werden - nicht aber auf Zusatzleistungen wie Frühstück, Halbpension oder Wellnessarrangements. Dabei sollen sowohl touristische als auch berufliche Reisen betroffen sein, nicht aber minderjährige Gäste. Die Kämmerei erwartet durch die Steuer Einnahmen von rund 40 bis 60 Millionen Euro pro Jahr bei Ausgaben von rund zwei Millionen.

Die Satzung der Steuer muss der Vorlage zufolge von der Regierung von Oberbayern genehmigt werden, da sie erstmals in Bayern eingeführt werde. Auch das Innenministerium müsse zustimmen. Grundsätzlich ist man in der Stadtkämmerei aber zuversichtlich: Nachdem das Bundesverfassungsgericht zuletzt die Verfassungsmäßigkeit einer Übernachtungssteuer festgestellt habe, «sollte einer Genehmigung nichts im Wege stehen», heißt es in der Vorlage.

Der Dehoga läuft Sturm gegen die Pläne. «Das bayerische Gastgewerbe kämpft nicht nur mit den Folgen der Corona-Pandemie, sondern ganz erheblich auch mit den Folgen des Ukraine-Krieges», betonte Verbandspräsidentin Angela Inselkammer. Drastische Verteuerungen und Konsumzurückhaltung bildeten eine «toxische Mischung» sagte sie und warnte: «Wenn nun noch zusätzlich eine Übernachtungssteuer käme, wäre dies nicht nur eine Strafsteuer auf Gastfreundschaft, sondern ein Mittelstandsvernichtungsprogramm erster Güte.»

Zudem ist man beim Dehoga der Ansicht, dass eine Übernachtungssteuer dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz widerspräche. Der Verband fordert nun vom Freistaat, Übernachtungssteuern durch Aufnahme in das Kommunalabgabengesetz an entsprechender Stelle zu verbieten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.