Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung verkündet

| Politik Politik

Die  Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung von Ernährungsminister Cem Özdemir ist mit Verordnungstext im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Verordnung soll die Kennzeichnung und Auslobung von Bio für die Außer-Haus-Verpflegung gegenüber den früheren Regelungen vereinfachen. Insbesondere sieht sie ein neues Bio-Logo in Bronze, Silber und Gold für die Außer-Haus-Verpflegung vor (AHV-Kennzeichen). Das teilte der DEHOGA Bundesverband mit. Die Bio-Medaillen: Essensgäste sollen den Bio-Anteil in Großküchen bald an einem kreisrunden Logo erkennen können. Vorgesehen sind die Stufen Gold mit 90 bis 100 Prozent Bio, Silber mit 50 bis 89 Prozent und Bronze mit 20 bis 49 Prozent - jeweils bemessen am Geldwert des gesamten Wareneinkaufs. Damit könnten Anbieter ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung «freiwillig, einfach und überprüfbar kennzeichnen und so für sich werben», hatte Özdemir gesagt. Das zielt auf Kantinen und Mensen von Firmen, Schulen, Kitas oder Behörden. Die Verordnung deckt aber die gesamte Außer-Haus-Verpflegung ab - laut Ministerium also auch den Imbiss an der Ecke und Restaurants.

Zertifizierung

Wie bisher ist eine vorherige Zertifizierung erforderlich, wenn ein Restaurant, eine Kantine, Mensa etc. mit „Bio“ werben möchte.Das BMEL teilt aktuell auf seiner Webseite mit, dass die Zertifizierungen möglich sind, sobald die Kontrollstellen zur Zertifizierung der Unternehmen für ihre Aufgaben zugelassen sind. Eine Liste der Öko-Kontrollstellen in Deutschland finden Sie HIER.

Zutatenkennzeichnung

Die neuen Bestimmungen erlauben den Betrieben, die von ihnen eingesetzten Bio-Zutaten zu kennzeichnen. Verpflichtend für den Betrieb ist dabei das Führen einer Zutatenübersicht, die für die Gäste in leicht zugänglicher Form bereitgehalten werden muss.

BIO-Kennzeichen Gold-Silber-Bronze

Daneben ist die Angabe des Bio-Anteils mittels des für die Außer-Haus-Verpflegung neu eingeführten BIO-Kennzeichens möglich. So darf nach erfolgter Zertifizierung bei einem Bio-Anteil von 20 bis 49 Prozent mit dem Logo in Bronze geworben werden, bei 50 bis 89 Prozent mit Silber und bei 90 bis 100 Prozent mit Gold. Der Bio-Anteil bezieht sich dabei jeweils auf den geldwerten Anteil der Bio-Lebensmittel am Gesamtwareneinkauf.

Nutzung anderer BIO-Kennzeichen

Das bisher bekannte, staatliche Bio-Siegel (Hexagon) darf nur noch mit direktem Bezug auf die Zutaten verwendet werden, etwa in der geforderten Zutatenübersicht. Sofern zutreffend dürfen Bio-Zutaten ebenfalls mit den Bio-Logos der Verbände und Länder gekennzeichnet werden, die auch für Werbung für die Einrichtung genutzt werden können.

Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung

Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung, die BIO-Lebensmittel neu in ihre Speiseangebote aufnehmen oder ihre BIO-Angebote erweitern wollen, können Förderungen beantragen (hierzu auch unser Beitrag in DEHOGA-Compact 26/2023). Förderfähig sind Beratungen einschließlich damit verbundener Mitarbeiterschulungen.

Link zu den FAQs des BMEL

Link zu den FAQs des Informationsportals Ökolandbau.de

Zur Förderrichtlinie und Einzelheiten zur Förderung und zur Antragstellung


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß.