BMEL fördert Bio in der Außer-Haus-Verpflegung

| Politik Politik

Die Bundesregierung hat sich 30 Prozent Bio-Anteil auf den deutschen Landwirtschaftsflächen bis 2030 vorgenommen. Damit die Umstellung der Landwirtschaft auf sicherem Boden steht, ist es wichtig, dass sich parallel auch die Nachfrage nach Bio-Lebensmittel weiterentwickelt. Ein wichtiger Hebel dafür ist die Außer-Haus-Verpflegung (AHV).

Bundesminister Cem Özdemir: "Tag für Tag essen etwa sechs Millionen Menschen in Deutschland außer Haus – zum Beispiel in Kitas, Schulen, in Mensen, Restaurants oder Betriebskantinen. Bio-Lebensmittel in der Außer-Haus-Verpflegung tragen dazu bei, dass die Menüs klimafreundlicher werden und mit jedem Bissen ein Stück Biodiversität geschützt und Ressourcen wie Grundwasser und Böden geschont werden. Wer mehr Bio-Produkte in seinen Küchen einsetzen möchte, den unterstützen wir jetzt. Mit einer neuen Förderung greifen wir den Außer-Haus-Unternehmen unter die Arme, die ihr Speisenangebot mit mehr Bio-Lebensmitteln nachhaltiger gestalten möchten."

Gefördert wird durch das BMEL die Beratung sowohl der Betriebe, die erstmals Bio-Produkte in ihre Küche holen, als auch solcher, die den Bio-Anteil steigern wollen. Der angestrebte Mindest-Bio-Anteil in den Menüs liegt bei 30 Prozent. Bezuschusst werden maximal 80 Prozent der Beratungskosten. In Kitas und Schulen, die eigene Küchen betreiben, können bis zu 90 Prozent übernommen werden. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 35.000 Euro.

Neben der Beratung wird auch die Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitenden gefördert. Denn die Bio-Kompetenz des Personals ist entscheidend, wenn mehr Bio in der AHV gelingen und ein nachhaltiger Erfolg sein soll. Denn wirklich nachhaltig ist es, leckere, umweltfreundliche Menüs zu guten Preisen mit möglichst regionalen Produkten zu kochen. Damit das gelingt, muss sich die Art und Weise, wie und womit gekocht wird, sehr deutlich ändern: Mehr Pflanzliches statt tierischer Produkte und mehr Frisches aus der Region und Saison statt Convenience stehen dann auf dem Speiseplan. Und: Weniger Lebensmittel dürfen in der Tonne landen. All das braucht das Know-how in den Betrieben und in der Belegschaft.

Die Förderung von Beratung und Schulung der Mitarbeitenden ist nur ein Baustein, mit dem das BMEL das Potential von Bio in der AHV heben möchte. Weitere Bausteine sind:

Bio-Außer-Haus-Verpflegungsverordnung: Die Verordnung soll speziell auf die Belange der AHV zugeschnittene Regelungen zur Kennzeichnung und Kontrolle von Bio-Lebensmitteln normieren. Mit der Neuregelung soll zum einen den AHV-Unternehmen die Teilnahme an der Bio-Zertifizierung erleichtert werden. Andererseits soll eine einfache und klare Kennzeichnung den Gästen eine gute Orientierung ermöglichen, was den Bio-Anteil und die Bio-Zutaten in der jeweiligen Küche angeht. Abhängig vom Verlauf des Verfahrens könnte die Verordnung in der zweiten Jahreshälfte 2023 in Kraft treten.

"Bio kann jeder – in Schulen und Kita" lautet das Motto der bundesweiten Informationskampagne für mehr Bio-Produkte und nachhaltige Ernährung in der Außer-Haus-Verpflegung von Kindern und Jugendlichen. Ein bundesweites Netzwerk von "Bio kann jeder"-Regionalpartnern unterstützt Verantwortliche vor Ort dabei, das Verpflegungsangebot für Kinder und Jugendliche nachhaltiger zu gestalten. Im Mittelpunkt stehen dabei Bio-Lebensmittel aber auch regionale und saisonale, tiergerecht produzierte und fair gehandelte Produkte. Die Teilnehmenden erhalten praxisorientierte Tipps, wie sie solche Lebensmittel in ihren Einrichtungen einführen oder bereits erreichte Anteile weiter steigern können. Bio kann jeder ist eine Maßnahme des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL).

Initiative "BioBitte – Mehr Bio in öffentlichen Kantinen": Das umfangreiche Informationsangebot mit Filmen, Beispielen guter Praxis, Infoblättern und Präsentationen kann kostenfrei genutzt werden. Im Rahmen von "BioBitte" werden bundesweit auch Veranstaltungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene durchgeführt.

Mehr Bio in Bundeskantinen: Ziel der Bundesregierung ist es, den Bio-Anteil in den Kantinen des Bundes zu erhöhen. Hierzu stehen derzeit verschiedene Maßnahmen zur Diskussion, die in 2023 beginnen sollen.

Regionen-Wettbewerb Gemeinschaftsverpflegung: Das BMEL plant einen Regionen-Wettbewerb für die Umsetzung einer gesunden und nachhaltigen Gemeinschaftsverpflegung (GV) in Kommunen/Regionen. Grundlage dafür sollen die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und ein entsprechender Einsatz ökologisch und regional erzeugter Lebensmittel sein.

Über die genannten Bausteine hinaus werden im Rahmen des BÖL weitere Maßnahmen gefördert, die den Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten unterstützen, welche natürlich auch in den AHV-Bereich wirken.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.