Sozialstaatsreform: DEHOGA sieht Relevanz bei geplanten Erwerbsanreizen

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Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat Bundesarbeitsministerin Bas ihren Abschlussbericht übergeben. Das Papier enthält 26 Empfehlungen in vier Handlungsfeldern, die von der Digitalisierung der Verwaltung bis zur Neusystematisierung von Leistungen reichen. Nach einer Einschätzung des DEHOGA Bundesverbandes ergeben sich daraus insbesondere bei den Erwerbsanreizen praktische Auswirkungen für die Betriebe des Gastgewerbes.

Neue Systematik bei der Einkommensanrechnung

Ein Kernpunkt der Kommissionsvorschläge ist die Neugestaltung der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Sozialleistungen. Ziel ist es, kleine Einkommen stärker und höhere Einkommen weniger stark zu berücksichtigen. Konkret sieht die Empfehlung vor, den anrechnungsfreien Betrag von bisher 100 Euro auf 50 Euro zu senken.

Für Einkommen bis zur Grenze der geringfügigen Beschäftigung soll die Transferentzugsrate auf 80 bis 90 Prozent angehoben werden. Bei darüberliegenden Einkommen ist eine Absenkung der Rate auf 70 bis 80 Prozent vorgesehen. Um einen zu starken Anstieg der Leistungsberechtigten zu vermeiden, sollen die Raten nach Haushaltstypen differenziert werden. Zudem wird eine Prüfung der Anreize durch den Minijob angeregt.

Einschätzung des Gastgewerbes zu Erwerbsanreizen

Der DEHOGA betont, dass für das Gastgewerbe vor allem die Wechselwirkungen mit geringfügig Beschäftigten im Blick behalten werden müssen. Laut Verband ist bei der Umsetzung sicherzustellen, dass keine Fehlanreize für Schwarzarbeit entstehen.

Während die meisten Vorschläge behördeninterne Vorgänge betreffen, hebt der Verband die Bedeutung der Rechtsvereinfachung hervor. Dies umfasst die Zusammenlegung von Leistungen wie Grundsicherung und Kinderzuschlag sowie die Pauschalisierung von Leistungen und Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen, um eine Automatisierung der Auszahlungen zu ermöglichen.

Zeitplan und breite Unterstützung

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände unterstützt die vorliegenden Reformvorschläge der Kommission. Die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen ist bis zum Ende des Jahres 2027 vorgesehen.


 

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