Brandenburg beschließt Begrenzung von Feiern und nächtliches Alkoholverbot

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In Brandenburg gelten in Regionen mit hohen Infektionszahlen künftig schärfere Begrenzungen für private Feiern und ein nächtliches Ausschankverbot. Dies kündigte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Potsdam an. Das Nachbarland Frankreich habe angesichts der steigenden Infektionszahlen bereits den Gesundheits-Notstand ausrufen müssen, mahnte die Ministerin. «In Deutschland stehen wir an einem Wendepunkt.»

Beschlossen wurde vom Kabinett, dass ab 35 neuen Infektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche in diesen Landkreisen und kreisfreien Städten nur bis zu 25 statt derzeit 50 Menschen in öffentlichen Räumen und 15 statt 25 Menschen zuhause privat feiern dürfen. Für Kneipen, Restaurants und Gaststätten gilt ein Ausschankverbot für Alkohol von 23 Uhr bis 6 Uhr. Dies würde bislang die Landkreise Oder-Spree, Prignitz und Spree-Neiße sowie die Städte Potsdam und Frankfurt (Oder) betreffen, wo die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über den kritischen Wert von 35 gestiegen ist.


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Cottbus ist mit einer sogenannten 7-Tage-Inzidenz von 87,3 bereits Corona-Risikogebiet. Ab einem Wert von 50 dürfen sich in den betroffenen Regionen nach den Beschlüssen nur noch bis zu zehn Menschen in der Öffentlichkeit treffen. Für Feiern sollen die Obergrenzen auf zehn Menschen in öffentlichen Räumen und zehn von bis zu zwei Haushalten in Privaträumen sinken. Auf belebten öffentlichen Plätzen und in Einkaufszentren können Kommunen eine Maskenpflicht erlassen. (dpa)
 

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