Brandenburg beschließt Begrenzung von Feiern und nächtliches Alkoholverbot

| Politik Politik

In Brandenburg gelten in Regionen mit hohen Infektionszahlen künftig schärfere Begrenzungen für private Feiern und ein nächtliches Ausschankverbot. Dies kündigte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Potsdam an. Das Nachbarland Frankreich habe angesichts der steigenden Infektionszahlen bereits den Gesundheits-Notstand ausrufen müssen, mahnte die Ministerin. «In Deutschland stehen wir an einem Wendepunkt.»

Beschlossen wurde vom Kabinett, dass ab 35 neuen Infektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche in diesen Landkreisen und kreisfreien Städten nur bis zu 25 statt derzeit 50 Menschen in öffentlichen Räumen und 15 statt 25 Menschen zuhause privat feiern dürfen. Für Kneipen, Restaurants und Gaststätten gilt ein Ausschankverbot für Alkohol von 23 Uhr bis 6 Uhr. Dies würde bislang die Landkreise Oder-Spree, Prignitz und Spree-Neiße sowie die Städte Potsdam und Frankfurt (Oder) betreffen, wo die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über den kritischen Wert von 35 gestiegen ist.


Anzeige

Gegen Corona-Viren: Professionelle Luftreinigung für Restaurants und Tagungsräume

Die High-Tech-Plasma-Technologie des Aircleaners beseitigt neben infektiösen Aerosolen auch Pollen, Allergene und Gerüche. Geeignet für bis zu 150m² Fläche. Leiser Betrieb dank Plasma-Technologie. Schon ab 189 Euro Leasing-Gebühr pro Monat. Tageskarte-Leser werden bevorzugt beliefert.
Jetzt mehr erfahren


Cottbus ist mit einer sogenannten 7-Tage-Inzidenz von 87,3 bereits Corona-Risikogebiet. Ab einem Wert von 50 dürfen sich in den betroffenen Regionen nach den Beschlüssen nur noch bis zu zehn Menschen in der Öffentlichkeit treffen. Für Feiern sollen die Obergrenzen auf zehn Menschen in öffentlichen Räumen und zehn von bis zu zwei Haushalten in Privaträumen sinken. Auf belebten öffentlichen Plätzen und in Einkaufszentren können Kommunen eine Maskenpflicht erlassen. (dpa)
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.