Brandenburg erwägt Einführung der 2G-Regelung

| Politik Politik

Brandenburg erwägt die landesweite Einführung der sogenannten 2G-Regelung (Geimpfte und Genesene) für den Zugang zu bestimmten Innenräumen. Das geht aus dem Kabinettsentwurf für die dritte Sars-CoV-2-Umgangsverordnung hervor, der der dpa vorliegt. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet, darunter die «B.Z.», der «Tagespiegel», die Märkische Allgemeine» und der RBB.

Wie aus dem Entwurf hervorgeht, soll es mit diesem Modell Veranstaltern und Einrichtungen ermöglicht werden, ausschließlich Geimpften oder Genesenen und Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr Zutritt zu gewähren. Dafür entfielen einzelne Vorgaben zum Infektionsschutz. Betreiber und Veranstalter, die die 2G-Regelung anwenden wollen, müssen dies an die Gesundheitsämter melden.

Die Koalitionsfraktionen hatten bereits in der vergangenen Woche für die Option von Lockerungen für Geimpfte und Genesene beispielsweise für Gaststätten oder Kinos durch das 2G-Modell geworben.

Die Brandenburger Landesregierung will in der kommenden Woche über die neue Corona-Verordnung entscheiden. Die Länder sollen künftig weitgehend vor Ort festlegen können, ab wann strengere Regeln im Alltag nötig werden. Der wesentliche Maßstab für Maßnahmen soll vor allem die Zahl aufgenommener Corona-Patienten in den Kliniken je 100 000 Einwohner in sieben Tagen sein.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jan Redmann hatte vorgeschlagen, die Regelung von Berlin für Clubs auf Brandenburg zu übertragen. In Berlin hatte das Verwaltungsgericht ein generelles Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen gekippt. Der Senat erlaubte Clubs und Diskotheken, für Geimpfte und Genesene wieder zu öffnen.

Nach Ansicht von Grünen-Fraktionschefin Petra Budke könnte es für die ganze Kultur- und Veranstaltungsbranche möglicherweise sinnvoll sein, zu einer 2G-Regelung für Geimpfte und Genesene zu kommen, weil dann viele Beschränkungen für Besucherinnen und Besucher wegfielen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mecklenburg-Vorpommern hält an seiner Forderung fest, den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent zu senken. Bei einer Debatte im Landtag kam es zuvor zu gegenseitigen Schuldzuweisungen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband wendet sich in einer Mitteilung gegen jedwede Positionen und Aktivitäten, die sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Das Gastgewerbe in Deutschland stehe für Gastfreundschaft, Toleranz und Vielfalt.

Der Bundestag hat die Gesetze zur Verbesserung der Rückführung von Geflüchteten und zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Darin enthalten sind auch einige Regelungen, die die Beschäftigungsmöglichkeiten von bereits in Deutschland lebenden Geflüchteten mit Bleibeperspektive erleichtern.

Die Lokführergewerkschaft GDL hat die Beschäftigten der Deutschen Bahn zum nächsten Streik aufgerufen. Dieser werde im Personenverkehr am frühen Mittwochmorgen um 2.00 Uhr beginnen und bis Montag kommender Woche, 18.00 Uhr andauern, teilte die Gewerkschaft in der Nacht zu Montag mit.

Gegen lebhafte Debatten im Bundestag hat niemand etwas einzuwenden - gegen ungebührliches Verhalten schon. Dann setzt es vom Präsidium einen Ordnungsruf. Das geschieht derzeit ziemlich oft. Mehr als die Hälfte aller Ordnungsrufe entfiel im vergangenen Jahr auf nur eine Partei.

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen sich für den Erhalt des von der Schließung bedrohten Musikclubs Molotow im Hamburger Stadtteil St. Pauli einsetzen. Hintergrund ist die Kündigung des Mietvertrags, weil an der Stelle in St. Pauli ein Hotel entstehen soll.

Weniger Zucker, Fett und Salz beim Essen vor allem für Kinder, mehr Bio und Regionales beim Mittagstisch in der Kantine: Das Bundeskabinett beschloss dazu jetzt eine Strategie​​​​​​​ mit Zielen und Maßnahmen. Eine wichtige Rolle sollen Kantinen und Mensen in Unternehmen und anderen Einrichtungen spielen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will den Kampf gegen den Arbeitskräftemangel in Deutschland intensivieren. Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung die Möglichkeit eines Rechtsanspruchs auf flexibles Arbeiten für Beschäftigte prüfen solle, wie aus dem Entwurf des neuen Jahreswirtschaftsberichts hervorgeht.

Die Arbeitgeber in Deutschland lehnen einen Rechtsanspruch auf Homeoffice ab. In der Regel werde diese Frage im guten Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt. Ein Gesetz brauche es nicht, so Steffen Kampeter.

Bekommen Kinder ihr Mittagessen in Kita oder Schule künftig vom Staat bezahlt? Ein Bürgerrat fordert genau das. Rot-Grün in Niedersachsen findet den Vorschlag gut, bremst aber trotzdem die Erwartungen.