Brandenburg öffnet Gaststätten und Camping unter Corona-Wert von 100

| Politik Politik

Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger können ab Freitag vor Pfingsten bei niedrigen Corona-Infektionszahlen wieder in Gaststätten gehen und auf Campingplätzen übernachten. Dies soll in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 möglich sein, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Potsdam ankündigte.  Für Hotels gibt es, ähnlich wie in Berlin keine Perspektive.

Zu Pfingsten geht es wieder raus in den Biergarten oder auf die Terrasse: Lokale dürfen Außenbereiche ab 21. Mai öffnen. Gäste müssen einen Negativtest vorlegen und einen Termin buchen – Letzteres geht aber auch vor Ort. An einem Tisch dürfen nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten sitzen. 

Dauercamping ist in Brandenburg schon ab dem heutigen 12. Mai wieder erlaubt, sofern ein Miet- oder Pachtvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr vorliegt und eine eigene Sanitäranlage vorhanden ist. Ab 21. Mai sind dann auch touristische Übernachtungen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie auf Charterbooten wieder gestattet. In der jeweiligen Unterkunft dürfen nur Angehörige aus zwei Haushalten gemeinsam beherbergt werden. Gemeinschaftliche Sanitäranlagen, zum Beispiel auf einem Campingplatz, bleiben geschlossen.

Auch Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge dürfen ab 21. Mai nach Testung stattfinden. Freizeitparks dürfen ebenfalls wieder öffnen. Für sie gelten die gleichen Bedingungen wie zum Beispiel für Tierparks. Das heißt ein Corona-Test ist für die Parks nicht nötig, wohl aber vorherige Buchung und Einhaltung der Hygieneregeln.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

KONTAKTE: Ab dem 21. Mai können sich bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 zwei Haushalte treffen, nicht mehr nur ein Haushalt und eine weitere Person.

GASTSTÄTTEN: Cafés und Gaststätten dürfen draußen öffnen mit einem Hygienekonzept, mit vorherigem Termin und mit einem Kontaktnachweis. Für die Gäste gilt eine Testpflicht. Nur zwei Haushalte dürfen an einem Tisch sitzen.

TOURISMUS: Das Übernachten in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und auf Charterbooten ist ab dem Wert unter 100 mit Hygienekonzept und negativem Test erlaubt. Hotels und Pensionen können aber noch nicht öffnen.

Auch Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge mit Sitzplätzen im Freien sind mit Hygienekonzept und negativem Test dann wieder möglich. Freizeitparks dürfen mit Hygienekonzept, Abstand und Termin öffnen.

THEATER, KONZERT, OPER, KINO: Diese Kulturveranstaltungen sind im Freien möglich mit Hygienekonzept und negativem Test für bis zu 100 Besucher.

SPORT: Kontaktsport im Freien ist mit bis zu zehn Menschen möglich - mit negativem Test außer für Kinder bis sechs Jahre. Ab 1. Juni soll auch kontaktfreier Individualsport in Innenräumen wie Fitnessstudios mit beschränktem Zutritt nach Raumgröße, mit Termin, negativem Test und Kontakterfassung möglich sein - ohne Nutzung der Umkleiden. Kontaktfreier Sport ist im Freien ohne Begrenzung unter Beachtung der Abstandsregeln möglich.

INDOOR-SPORT: Ab dem 1. Juni dürfen Fitnessstudios, Turnhallen oder Tanzstudios wieder öffnen. Kunden brauchen einen Termin und einen negativen Schnelltest. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.