Brauer-Bund fordert Erhalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie

| Politik Politik

Der Deutsche Brauer-Bund appelliert an Bundesregierung und Bundestag, den von 19 auf sieben Prozent reduzierten Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie auch über das Jahr 2023 hinaus beizubehalten. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie hätten Restaurants und Wirtshäuser schwer getroffen, über Monate seien massive Umsatzeinbrüche zu verzeichnen gewesen, sagte der Präsident des Deutschen Brauer-Bundes, Christian Weber. „Wir sind dankbar, dass die Regierung in der Corona-Krise konsequent gehandelt und staatliche Hilfen auf den Weg gebracht hat, ohne die viele Restaurants, Wirtshäuser, Biergärten und Cafés nicht überlebt hätten. Jetzt kommt es darauf an, die Unterstützung beizubehalten, um eine Pleitewelle in der Gastronomie zu verhindern“, so Weber.

Der Deutsche Brauer-Bund (DBB) sieht mit großer Sorge, dass sich das Gastgewerbe nach wie vor in einer tiefen Krise befindet. Durch die pandemiebedingten Umsatzeinbrüche hat die Branche allein in den Jahren 2020 und 2021 rund 36.000 Betriebe verloren. Hinzu kommen, wie in den Brauereien, massive Kostensteigerungen. Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Juni 2023 um 13,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Auch die Kosten für Energie und Personal sind stark gestiegen, wobei es für die Betriebe immer schwieriger wird, überhaupt geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden.

„Vor diesem Hintergrund rufen wir die Bundesregierung und den Bundestag dazu auf, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie beizubehalten“, sagte Weber. Eine Steuererhöhung zum 1. Januar 2024 auf 19 Prozent hätte fatale Folgen für die deutsche Gastronomie und auch deren Partner wie etwa die 1.500 überwiegend handwerklichen und mittelständischen Brauereien. Sie würde aber auch unmittelbar die Verbraucherinnen und Verbraucher treffen. „Im Interesse der kulinarischen Vielfalt, der regionalen Kultur, lebendiger Innenstädte und vitaler ländlicher Räume muss der ermäßigte Mehrwertsteuersatz bleiben“, betonte Weber.

Der Brauer-Bund verweist darauf, dass aktuell in 23 EU-Staaten der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt, ohne dass hierbei zwischen dem Essen in Restaurants, Essen aus dem Lebensmittelhandel oder von Lieferdiensten unterschieden würde. Einzelne EU-Staaten haben zeitweise auch die Mehrwertsteuer auf Getränke in der Gastronomie – wie beispielsweise Fassbier – gesenkt, um die Gastronomie und die Brauereien zu stützen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.