Brauer-Bund fordert Erhalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie

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Der Deutsche Brauer-Bund appelliert an Bundesregierung und Bundestag, den von 19 auf sieben Prozent reduzierten Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie auch über das Jahr 2023 hinaus beizubehalten. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie hätten Restaurants und Wirtshäuser schwer getroffen, über Monate seien massive Umsatzeinbrüche zu verzeichnen gewesen, sagte der Präsident des Deutschen Brauer-Bundes, Christian Weber. „Wir sind dankbar, dass die Regierung in der Corona-Krise konsequent gehandelt und staatliche Hilfen auf den Weg gebracht hat, ohne die viele Restaurants, Wirtshäuser, Biergärten und Cafés nicht überlebt hätten. Jetzt kommt es darauf an, die Unterstützung beizubehalten, um eine Pleitewelle in der Gastronomie zu verhindern“, so Weber.

Der Deutsche Brauer-Bund (DBB) sieht mit großer Sorge, dass sich das Gastgewerbe nach wie vor in einer tiefen Krise befindet. Durch die pandemiebedingten Umsatzeinbrüche hat die Branche allein in den Jahren 2020 und 2021 rund 36.000 Betriebe verloren. Hinzu kommen, wie in den Brauereien, massive Kostensteigerungen. Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Juni 2023 um 13,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Auch die Kosten für Energie und Personal sind stark gestiegen, wobei es für die Betriebe immer schwieriger wird, überhaupt geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden.

„Vor diesem Hintergrund rufen wir die Bundesregierung und den Bundestag dazu auf, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie beizubehalten“, sagte Weber. Eine Steuererhöhung zum 1. Januar 2024 auf 19 Prozent hätte fatale Folgen für die deutsche Gastronomie und auch deren Partner wie etwa die 1.500 überwiegend handwerklichen und mittelständischen Brauereien. Sie würde aber auch unmittelbar die Verbraucherinnen und Verbraucher treffen. „Im Interesse der kulinarischen Vielfalt, der regionalen Kultur, lebendiger Innenstädte und vitaler ländlicher Räume muss der ermäßigte Mehrwertsteuersatz bleiben“, betonte Weber.

Der Brauer-Bund verweist darauf, dass aktuell in 23 EU-Staaten der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt, ohne dass hierbei zwischen dem Essen in Restaurants, Essen aus dem Lebensmittelhandel oder von Lieferdiensten unterschieden würde. Einzelne EU-Staaten haben zeitweise auch die Mehrwertsteuer auf Getränke in der Gastronomie – wie beispielsweise Fassbier – gesenkt, um die Gastronomie und die Brauereien zu stützen.


 

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