Brüssel droht EU-Staaten wegen Reise-Gutscheinen mit Verfahren

| Politik Politik

Die EU-Kommission pocht auf das Recht der Verbraucher auf Erstattung für abgesagte Reisen und will gegen EU-Staaten vorgehen, die sich darüber hinwegsetzen. Wegen verpflichtender Gutschein-Lösungen seien mehrere EU-Staaten angeschrieben worden, sagte Vizepräsidentin Margrethe Vestager am Mittwoch in Brüssel. Sie sprach vom «ersten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens».

Verkehrskommissarin Adina Valean stellte jedoch anschließend klar, dass Briefe an alle 27 Staaten gehen sollten, um sie zur Einhaltung von EU-Recht aufzufordern. «Lasst uns das einen Brief zur Ermutigung nennen», sagte Valean. Es handele sich noch nicht um das offizielle Schreiben zur Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Sollten EU-Staaten aber EU-Recht nicht durchsetzen, würden wahrscheinlich schon sehr bald Verfahren gestartet.

Deutschland wollte Verbraucher ursprünglich ebenfalls verpflichten, Gutscheine statt Erstattung zu akzeptieren. Nach Widerstand aus Brüssel nahm die Bundesregierung jedoch davon Abstand. Mehrere andere Staaten setzten sich indes über die EU-Regel hinweg.

Vestager räumte ein, dass Reiseveranstalter und Airlines wegen der Pflicht zur Erstattung in finanzielle Schwierigkeiten kommen könnten. Gutscheine könnten helfen und sollten deshalb attraktiver werden, sagte die Kommissionsvizepräsidentin.

Dies könne dadurch geschehen, dass der Gutschein flexibel gestaltet werde, dass zusätzliche Leistungen in Aussicht gestellt werden oder dass Regierungen für die Gutscheine garantieren. Dennoch gelte: «Der Ausgangspunkt ist, dass europäische Verbraucher ein Recht auf Erstattung haben. Punkt.»

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.